Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Deutsch - Spanische Rechtsbeziehungen

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Frankfurt - Barcelona - Madrid         

Das spanische Handelsregister

Information der website der Kammer der Registerführer (http://www.registradores.org)

Zweck des Handelsregisters

Das Register dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr, indem die rechtlichen und wirtschaftlichen Daten der Gesellschaften und anderer eingetragenen Personen sowie deren Vertreter veröffentlicht werden.

Inhalt der Eintragung


Daten von Einzelunternehmern und Handelsgesellschaften, sowie anderer Teilnehmer des Handelsverkehrs. Ebenso werden die Handlungen und Vereinbarungen dieser Personen bezüglich ihrer Organisation und ihrer Funktionsweise eingetragen.

Art der Urkunden

Im Allgemeinen werden nur öffentliche Urkunden eingetragen, lediglich in gesetzlich vorgesehenen Fällen auch private Urkunden.

Ort des Handelsregisters

Handelsregister finden sich in sämtlichen Provinzhauptstädten; die Zuständigkeit der einzelnen Register erstreckt sich auf den Bereich der entsprechenden Provinz.

Handelsregister befinden sich darüber hinaus in Ceuta, Melilla, Ibiza, Mahón, Puerto de Arrecife, Puerto del Rosario, Santa Cruz de la Palma, San Sebastián de la Gomera und Valverde, die jeweils für ihren Bezirk zuständig sind. Auf der interaktiven Landkarte der website der Handelsregisterführer findet man sämtliche Handelsregister von gesamt Spanien.

Eintragungszwang


Grundsätzlich ist die Eintragung von Urkunden zwingend, ausgenommen sind die Fälle, die ausdrücklich Gegenteiliges bestimmen.

Öffentlichkeit des Handelsregisters


Das Register ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden.

Publizität


Es existieren zwei Möglichkeiten: Der einfache Informationsvermerk und die der Bescheinigung. Ersterer hat rein informativen Gehalt. Die Bescheinigung ist das einzige Mittel, um wortgetreu den Inhalt des Registers nachzuweisen und trägt die Unterschrift des Registerführers.

Kosten

Es gibt keinen festen Satz. Die Gebühren werden auf Basis der von der Regierung bestätigten und im Staatsanzeiger veröffentlichten Tarife in Ansatz gebracht.

Weitere Funktionen

Die Handelsregister dienen neben og. Eintragungszwecken u. a. der Hinterlegung der Jahresabschlüsse, der Legalisierung der Handelsbücher und der Ernennung unabhängiger Buchprüfer.