Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Deutsch - Spanische Rechtsbeziehungen

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Frankfurt - Barcelona - Madrid         

Frank Müller

Rechtsanwalt, Abogado, Advocat, Fachanwalt

ra@abogadomueller.de; ra@abogadomueller.net

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Rechtsanwalt Frank Müller ist bei der Anwaltskammer von Barcelona wie auch in Frankfurt a. M. zugelassener Anwalt und betreut im internationalen Bereich seit fast 20 Jahren in erster Linie ausländische Investoren aus der EU und Drittländern, vor allem aber zahlreiche, insbesondere mittelständische Unternehmen deutschsprachiger Herkunft mittels eigenen und Partnerstandorten in gesamt Spanien (Festland und Inseln), als auch ausländische Unternehmen auf deutschem Gebiet sowie die Interessen privater Mandanten im In- und Ausland.

Er ist der einzige gleichzeitig in Deutschland und Spanien zugelassene und tätige Anwalt, der darüber hinaus über Abschlüsse zu Fachanwaltschaften im Handels- und Gesellschaftsrecht so wie auch im Steuerrecht verfügt. Neben den vorgenannten Qualifikationen ist er geprüfter Testamentsvoll- strecker.

Rechtsanwalt Frank Müller verfügt über ausgeprägtes Expertenwissen im Bereich der deutsch-spanisch-deutschen Rechtsberatung.

Seine Veröffentlichungen zu insbesondere gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen werden regelmäßig in der Schriftenreihe der Bundesagentur für Außenwirtschaftsinformation, in der Zeitschrift der deutschen Außenhandelskammer sowie anderen Rechtszeitschriften publiziert. Er ist Verfasser einer deutschen Übersetzung des spanischen GmbH-Gesetzes.

Rechtsanwalt Frank Müller ist Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Juristenvereinigungen, insbesondere der deutsch - spanischen Juristenvereinigung, wie auch der Arbeitsgemeinschaft Internationales Recht des Deutschen Anwaltsvereins.

Er ist Partner der spanischen Anwaltskanzlei AD&M Abogados, der Steuerberatungskanzlei MDV & Asociados und der Wirtschaftsprüfungskanzlei V&M Asociados.

 

Vita

Jahrgang 1960

Studium in Mainz, Köln und Barcelona

Zulassung in Deutschland (AG, LG und OLG)

Zulassung in Spanien (alle Gerichte)

Abschlüsse zu Fachanwaltschaften im Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht


Beratungsfelder

Internationales

 Â· Existenzgründungsrecht

 Â· Handels- u. Gesellschaftsrecht

 Â· Unternehmens- u. Wirtschaftsrecht

 Â· Privat,- Kauf- u. Vertragsrecht

 Â· Steuer- sowie Doppelbesteuerungsrecht

 Â· Handelsvertreterrecht

 Â· Vertriebsrecht

 Â· Arbeitsrecht

 Â· Prozess-, Zwangsvollstreckungs- u.

 Â· Insolvenzrecht

 Â· Urheberrecht

 Â· Franchiserecht

 Â· Immobilienrecht

 Â· Familien- und Erbrecht sowie Nachlassplanung

 Â· Interimsgeschäftsführung

 Â· Wirtschaftsauskünfte Spanien, Portugal

Sprachen: deutsch, spanisch, englisch