Arbeitszeiten Spanien

Das Arbeitsleben wird in Spanien ebenso wie in Deutschland neben den inländischen Gesetzen insbesondere auch durch die Regelungen der EU beeinflusst und in einem bestimmten Rahmen geregelt. Der Beitrag Arbeitszeiten Spanien bearbeitet die Frage, inwieweit sich diese in Spanien in Bezug auf die deutschen Arbeitszeiten unterscheiden oder ähneln.

Zunächst zu den einzelnen Begrifflichkeiten. In Spanien wird, wie in Deutschland, unterschieden zwischen der reinen zu erbringenden Arbeitszeit – d.h. die Stundenanzahl pro Woche – und dem Arbeitszeitplan, welcher die Einteilung der Stunden für eine Woche betrifft einschließlich der Pausenzeiten, Anfangs- und Endzeit.
Beide Aspekte unterliegen sowohl in Deutschland als auch in Spanien gesetzlichen Regelungen und sind in einigen Punkten dem EU-Recht unterworfen.
Das Recht der Erstellung und Einteilung des Arbeitszeitplans ist in beiden Ländern dem Arbeitgeber vorbehalten. Es können aber auch vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen worden sein. Eine Änderung dieser Vereinbarung bedarf dann der Zustimmung beider Parteien. Zu beachten ist ggf. auch ein anzuwendender Tarifvertrag.
In Bezug auf den Arbeitszeitplan gibt es verschiedene Modelle, die Anwendung finden können. Diese sind im spanischen und deutschen Raum nahezu identisch. Zu nennen sind die Schichtarbeit, Gleitzeit und die eher flexiblen Arbeitszeiten, wie man sie etwa in Einkaufsgeschäften vorfindet.

Wichtig ist insbesondere in Spanien, dass der Arbeitgeber die genaue Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer dokumentiert und diese Dokumentation über vier Jahre archiviert. Die Form der Arbeitszeiterfassung ist dabei nicht näher bestimmt, sie kann auch durch den Arbeitnehmer selbst erfolgen. Es muss sich dabei um ein objektives und zuverlässiges Mittel zur Aufzeichnung handeln. Bei der Wechselschichtarbeit gilt es außerdem zu beachten, dass kein Arbeitnehmer, ohne seine Zustimmung, länger als zwei Wochen hintereinander in der Nachtschicht eingesetzt werden darf.
Die Arbeitszeit ist so zu berechnen, dass sich der Arbeitnehmer sowohl zu Beginn als auch am Ende des Arbeitstages an seinem Arbeitsplatz befindet.

Im Hinblick auf die zu leistenden Überstunden bestehen Unterschiede zwischen Spanien und Deutschland. In Spanien wird die Vergütung der Überstunden regelmäßig im einschlägigen Tarifvertrag festgehalten; die Höchstzahl der Überstunden ist gemäß Art. 34 des Arbeitnehmerstatuts grds. auf 80 pro Jahr beschränkt. Verstöße können sanktioniert werden.

Überstunden, die innerhalb von vier Monaten nach ihrer Beendigung durch (unbezahlte) Ruhezeit ausgeglichen werden, werden in Spanien aber nicht auf diese Höchstzahl angerechnet. Überstunden, die zur Verhütung oder Behebung von Unfällen und anderen außergewöhnlichen und dringenden Schäden geleistet werden, werden unbeschadet ihres Ausgleichs als Überstunden weder bei der Berechnung der Höchstdauer des normalen Arbeitstages noch bei der Berechnung der Höchstzahl der zulässigen Überstunden berücksichtigt. In Deutschland ist der Bereich der Überstunden lückenhafter geregelt und arbeitgeberfreundlicher.

Ebenso gelten in Spanien andere Pausen- und Ruhezeiten.

Die Anzahl der Stunden des Arbeitstages entspricht der in den Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen vereinbarten Dauer. Die maximale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche effektiver Arbeit im Jahresdurchschnitt in Spanien, in Deutschland liegt diese bei 48 Stunden pro Woche. Das Arbeitszeitgesetz geht mithin von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus; in Spanien sind dies 1.770 Stunden. Dort darf die gewöhnliche Arbeitszeit 9 Stunden pro Tag nicht überschreiten, es sei denn, ein Tarifvertrag oder andernfalls eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmervertretern legt eine andere Verteilung der täglichen Arbeitszeit fest, wobei in jedem Fall die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen einzuhalten ist.

Auch im Hinblick auf die gesetzlich-geregelten Urlaubstage besteht ein Unterschied zwischen den beiden Ländern. In Spanien beträgt die gesetzliche Mindestdauer 30 Kalendertage bzw. 22 Arbeitstage pro Jahr. In Deutschland hingegen haben Arbeitnehmer mit einer 5-Tagewoche nur einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Kalendertage gemäß Bundesurlaubsgesetz, wenn auch tarifvertraglich häufig höhere Urlaubsansprüche gelten.

Fazit Arbeitszeiten Spanien: Es ist festzustellen, dass insoweit viele Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Ländern bestehen, besonders aber die maximale Wochenstundenanzahl, die Pausenzeiten, Überstunden und die gesetzlichen Urlaubszeiten sich unterscheiden.
Dbzgl. Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer werden in Spanien von der Sozialgerichtsbarkeit nach dem in Artikel 139 des Gesetzes 36/2011 vom 10. Oktober zur Regelung der Sozialgerichtsbarkeit festgelegten Verfahren beigelegt.

©2020 Verfasser Arbeitszeiten Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht