I. Einführung
Mahnverfahren-EuGVVo
Im Zuge der ständig fortschreitenden Globalisierung, wächst auch der grenzüberschreitende Handelsverkehr in zunehmendem Maße. Nicht nur Großunternehmen sondern auch solche kleinerer oder mittlerer Größe haben in den letzten Jahren in verstärkter Anzahl Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Unternehmen aufgebaut. Zeigen sich diese ausländischen Unternehmen allerdings als zahlungsunwillig, so blieb in der Vergangenheit oftmals nur die Möglichkeit eines gegebenenfalls komplizierten und kostspieligen Rechtsstreites zur Durchsetzung der eigenen Forderungen. Mit der Einführung der Brüsseler Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Zivil- und Handelssachen vom 22.12.2000 (in Kraft getreten am 01.03.2002), kurz der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) versucht der europäische Gesetzgeber einheitliche Rahmenbedingungen für gerade solche Fälle zu treffen. Zur Durchsetzung von unstreitigen, kleineren Forderungen, die im Ausland belegen sind, bietet sich die Verwendung des kostengünstigen inländischen Mahnverfahrens an.
©2005 Verfasser: F. Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht