Asesor Fiscal – Steuerberater Spanien
Definition Steuerberater Spanien
Als Asesor Fiscal (Steuerberater Spanien) wird in Spanien derjenige bezeichnet, der die Erfüllung steuerlicher Pflichten vor der öffentlichen Verwaltung oder dem spanischen Finanzamt für private Personen oder Unternehmen betreibt.
In Spanien gibt es weder die Berufsausbildung zum Steuerbevollmächtigten noch die zum Steuerberater im deutschen Sinne. Steuerberater in Spanien sind daher in einer weiten Bandbreite vorzufinden, das heißt solche Personen die nicht einmal eine kaufmännische Ausbildung haben, bis zu ordentlich Tätigen, welche in der Regel Betriebswirte, häufig aber auch Rechtsanwälte sind, die sich entsprechend spezialisiert haben. Mangels Vorliegen der genannten Berufsausbildung existiert daher auch keine entsprechende Gebührenordnung. Übliche Berufsbezeichnung ist daher nicht nur Asesor Fiscal (Steuerberater Spanien), sondern auch „asesor de impuestos, asesor tributario, gestor fiscal“ oder „gestor de impuestos“, also eine Art Verwaltungshelfer für Steuern.
Anders als bei Rechtsanwälten gibt es aus vorgenanntem Grund auch keine Steuerberaterkammer für Steuerberater in Spanien.
Die Steuerberater unserer Kanzlei in Spanien verfügen sämtlich über abgeschlossene Studien in Betriebs- oder Rechtswissenschaften mit Master- oder vergleichbaren Studiengängen in Steuerberatung.
Mangels Vorliegen einer spanischen Steuerberatergebührenordnung arbeiten wir in steuerlichen Angelegenheiten entweder auf Stundenbasis oder nach entsprechendem Voranschlag.
Unsere Kanzlei berät seit über 25 Jahren im Steuerrecht Spanien und zeigt Unternehmen wie Privatpersonen die Voraussetzungen sowie Folgen einer Tätigkeit oder Investition in Spanien auf und begleitet die Mandanten fortlaufend. Wo dies erforderlich oder sinnvoll ist arbeiten unsere Steuerberater und Buchhalter interdisziplinär mit Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern im Team. Dies umfasst die Prüfung der steuerlichen Situation des Mandanten, die Beratung zur Minimierung des Steueraufkommens für Privatpersonen wie auch für Unternehmen und Berufstätige, die Bearbeitung von Steuererklärungen und Einsprüchen gegen Steuerverwaltungsakte sowie Klagen gegen Steuerbescheide. Dabei beraten wir nicht nur in spanischem Steuerrecht, sondern arbeiten Hand in Hand mit dem Berater des Mandanten im Heimatland.
©Verfasser Steuerberater Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht