Reform spanisches Küstengesetz

Reform Küstengesetz Spanien 2012

Das „Gesetz über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Küstenzone und Änderung des spanischen Küstengesetzes 22/1988 vom 28. Juli

Reform Küstengesetz SpanienIm Februar des Jahres 2013 bewilligte der spanische Kongress (Congreso de los Diputados) mit den alleinigen, aber hierzu ausreichenden Stimmen der Regierungspartei die Reform des spanischen Küstengesetzes. Nach Bewilligung des Senats vom 24.04.  hat der spanische Kongress erwartungsgemäß mit Datum vom 9.5.2013 mit Stimmenmehrheit der Regierungspartei die “Reform Küstengesetz Spanien” verabschiedet.

Gemäß Medienberichten sollen damit mehr als 154.000 Immobilien von der neuen Regelung betroffen und begünstigt sein. Diese betrifft aber nicht nur Ferienhäuser und –anlagen, Hotels und Restaurants, sondern insbesondere auch unmittelbar an der Küste belegene industrielle Fabrikanlagen, Entsalzungsanlagen, Verladestationen, Fischzuchten, etc. und widerspricht nach Meinung der Opposition und Teilen der Bevölkerung damit dem Sinn des Gesetzes, nämlich dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Küste.

Informationen über die Entwicklung sowie aktuelle Veränderungen des Gesetzes finden Sie in unserem ausführlichen Blog-Artikel:

©2013 Verfasser Reform spanisches Küstengesetz: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht