Abmahnung Spanien

Abmahnung SpanienDas Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrags beruht auf Treu und Glauben und den sich aus dem Arbeitsvertrag und dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen. In diesem Beitrag Abmahnung Spanien werden die Regelung und die Folgen von leichten, schweren und sehr schweren arbeitsrechtlichen Verfehlungen erläutert.

Die Regelung solcher Verfehlungen und deren Sanktionierungen erfolgt in verschiedenen Bestimmungen insbesondere:

– im Arbeiterstatut (Arbeitnehmergesetz – „Estatuto de los trabajadores“), wie

o Disziplinargewalt des Arbeitgebers (“potestad disciplinaria del empresario”)

Artikel 1.1 ETT bestimmt, dass Arbeitnehmer Dienstleistungen im Rahmen der Organisation und Verwaltung des Arbeitgebers erbringen

o Grundlegende Arbeitspflicht („deber laboral básico“)

Artikel 5.c regelt eine der grundlegenden Arbeitspflichten des Arbeitnehmers, nämlich die Befolgung der Anordnungen und Anweisungen des Arbeitgebers

o Verpflichtung, die vereinbarte Arbeit zu verrichten.

Artikel 20.1 verpflichtet Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitsleistung unter der Leitung des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person zu erbringen („obligación de realizar el trabajo convenido“).

o Vertragsverletzungen.

Artikel 54 nennt schwerwiegende und schuldhafte Vertragsverletzungen als Kündigungsgrund, einschließlich wiederholter und ständiger Nichterscheinen oder Unpünktlichkeit oder gewohnheitsmäßiger Trunkenheit.

o Sanktionen („sanciones“)

Artikel 58 ETT regelt die Befugnis des Arbeitgebers wegen arbeitsrechtlicher Verstöße zu sanktionieren.

o Verjährung des Fehlverhaltens („prescripción“).

Artikel 60.2 ETT legt die Verjährungsfristen für arbeitsrechtliches Fehlverhalten

-in Tarifverträgen und betriebliche Regelungen.

Das Arbeitnehmerstatut trifft vor Allem Bestimmungen zu Entlassungen, so dass die Regelungen zu Verstößen und Sanktionen in Tarifverträgen und Betriebsordnungen erfolgen.

Hinsichtlich Verstößen seitens der Arbeitgeber hingegen ist das Gesetz über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung („Ley de Infracciones y Sanciones en el Orden Social“) zu beachten, das Verstöße in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit und deren Einstufungen regelt.

Verstöße des Arbeitnehmers

Verstöße des Arbeitnehmers werden in leichte, schwere und sehr schwere Verstöße unterteilt.

Ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz ist ein Verstoß gegen eine Arbeitspflicht, den eine Person ohne Rechtfertigung und zumeist mit Absicht, in einigen Fällen fahrlässig begeht. Ein Fehlverhalten hat negative Folgen für den Arbeitgeber wie auch die anderen Mitarbeiter.

Die Einstufung des Fehlverhaltens als geringfügig, schwerwiegend oder sehr schwerwiegend („faltas leves, graves, muy graves“) erfolgt nach den Bestimmungen des geltenden Tarifvertrags. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass mehrere geringfügige Vergehen zu einem schweren Vergehen werden können.

Als schweres Fehlverhalten am Arbeitsplatz kann beispielsweise Folgendes gelten:

Wiederholte Unpünktlichkeit ohne Rechtfertigung.

Unbegründetes Fernbleiben von der Arbeit.

Das Vortäuschen der Identität eines anderen Arbeitnehmers zum Zweck der Arbeitszeiterfassung.

Missachtung von Anweisungen des Arbeitgebers, z. B. in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Vortäuschen einer Krankheit oder eines Unfalls.

Trunkenheit am Arbeitsplatz.

Beleidigung eines Arbeitskollegen.

Weitergabe von vertraulichen Unternehmensinformationen.

Als geringfügig wird hingegen z. B. ein verspätetes Erscheinen bei der Arbeit. In jedem Fall ist die Wiederholung allerdings ein erschwerender Faktor.

Ein Beispiel für ein sehr schweres Fehlverhalten am Arbeitsplatz ist ein Diebstahl im Unternehmen.

Abmahnung Spanien – Sanktionen

Der Arbeitgeber kann folgende Maßnahmen ergreifen:

Ermahnung

Diese kann mündlich oder vorzugsweise schriftlich erfolgen, um den Verstoß zu protokollieren und das Datum, den Sachverhalt und die mögliche Sanktion festzuhalten. Vor der Abfassung ist der Tarifvertrag auf die darin festgelegten Anforderungen zu prüfen.

Sanktion

Je nach Situation und tarifvertraglicher Regelung können Sanktion verhängt werden, wie z. B.:

Ausschluss von der Beförderung.

Aussetzung des Gehalts und der Beschäftigung bei sehr schwerem Fehlverhalten für einen bestimmten Zeitraum.

Entlassung aus disziplinarischen Gründen.

Versetzung.

Die disziplinarische Entlassung ist die stärkste Sanktion, die gegen einen Arbeitnehmer verhängt werden kann. Die Gründe für diese Art der Entlassung (schwere und schuldhafte Verstöße des Arbeitnehmers) sind in Artikel 54 des Arbeitnehmerstatuts geregelt und lauten wie folgt:

Wiederholtes und ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder Unpünktlichkeit.

Disziplinlosigkeiten oder Ungehorsam am Arbeitsplatz.

Verbale oder körperliche Beleidigungen gegen den Arbeitgeber oder die im Unternehmen beschäftigten Personen oder die mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen.

Verstoß gegen Treu und Glauben sowie Vertrauensbruch bei der Ausführung der Arbeit.

Kontinuierliche und freiwillige Verringerung der gewöhnlichen oder vereinbarten Arbeitsleistung.

Gewohnheitsmäßige Trunkenheit oder Drogenabhängigkeit, wenn sie sich negativ auf die Arbeit auswirken.

Belästigung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigung des Arbeitgebers oder der im Unternehmen tätigen Personen.

Abmahnung Spanien – geringfügige Verstöße

Die spanischen Tarifverträge regeln eine Reihe von geringfügigen Verstößen, die zu einem schweren Verstoß und damit zu einer Sanktion wie einer Kündigung führen können.
In Artikel 45 des ET wird beispielsweise das wiederholte und ungerechtfertigte Nichterscheinen zur Arbeit oder die Unpünktlichkeit als schwerwiegender und schuldhafter Verstoß des Arbeitnehmers eingestuft, der eine disziplinarische Entlassung zur Folge haben kann. Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass drei ungerechtfertigte Abwesenheiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausreichen. In jedem Fall muss allerdings geprüft werden, was der geltende Tarifvertrag vorsieht.

Art der Sanktionen

Je nach Schwere des Fehlverhaltens können Sanktionen verhängt werden, z. B. die Aussetzung des Arbeitsverhältnisses und des Gehalts, die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, der Ausschluss von der Beförderung oder eine disziplinarische Entlassung.

Grds. können keine Geldstrafen oder Kürzungen des Urlaubs oder der Ruhezeit des Arbeitnehmers verhängt werden.

Abmahnung Spanien – Verjährung

gemäß Artikel 60.2 des Arbeiterstatuts gelten folgende Fristen zum Ausspruch der Abmahnung:

Geringfügige Verstöße verjähren nach zehn Tagen.

Schwere Verfehlungen nach zwanzig Tagen.

Sehr schwere Vergehen nach sechzig Tagen.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber vom Fehlverhalten des Arbeitnehmers Kenntnis erlangt, in jedem Fall aber sechs Monate nach dessen Begehung.

Bei sanktionierbarem Fehlverhalten hat der Arbeitgeber zunächst den Tarifvertrag und die Betriebsordnung zu prüfen und dem Arbeitnehmer zunächst innerhalb der o.g. Fristen eine schriftliche Abmahnung zu erteilen, damit diese als Beweismittel vor Gericht für den Fall einer disziplinarischen Entlassung und einer Klage dienen kann.

©2020 Verfasser Abmahnung Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht