Rechtsanwalt_Spanien_Publikationen_Steuerrecht_Spanien

Steuern Spanien

Einführung und aktuelle Informationen zu spanischen Steuern

Auf der vorliegenden Seite “Steuern Spanien” finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen, die einzelnen Steuerarten darstellenden Publikationen. Allgemeine Informationen finden sich auf dieser homepage, aktuelle Veröffentlichungen zu Steuern Spanien auf unserem blog.

Steuern Spanien – Privat

Besteuerung natürlicher Personen Spanien

Steuern Spanien – Unternehmen

Besteuerung juristischer Personen Spanien

Steuern Spanien – Nichtresidente

Beschränkte Steuerpflicht Spanien

Besteuerung nicht ansässiger Personen Spanien

Die Vermögenssteuer in Spanien

Erbschaftsteuer Spanien / Schenkungsteuer Spanien

Erbschaft- und Schenkungsteuer Spanien

Doppelbesteuerung Deutschland – Spanien

deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) neue Fassung mit Vergleich zur alten Fassung

Zusammenfassung der Neuerungen des DBA 2011 gegenüber dem DBA 1966

Neuerungen Spanien DBA

Säumnis und Steuerstrafrecht Spanien

Folgen von Säumnis und Verspätungszuschlag Steuer Spanien

Verjährung Abgabenordnung und Steuerhinterziehung Spanien

Publikationen Steuern Spanien 2012 | ab 2013

Informationen 2012

Steuersätze Umsatzsteuer, Quellensteuer Freiberufler, Körperschaftsteuer Spanien 2012

Mit königlichem Dekret 20/2012 wurden in Spanien eine Reihe von wirtschaftlichen Maßnahmen steuerlicher und administrativer Art verabschiedet, welche mit Wirkung zum 01.09.2012 in Kraft getreten sind. Ausführliche Informationen hier:

Steuersätze Spanien 2012

Aktuelle Information ab 2013 in unserem Spanien-Blog

Sämtliche oben beschriebenen Steuerarten betreffen unsere ständigen Tätigkeitsgebiete und Aufgabenbereiche. Sollten Sie uns beauftragen wollen, oder wünschen Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, sei es für Steuerberater- oder buchhalterische Angelegenheiten, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unsere Kanzlei berät seit über 25 Jahren im Steuerrecht Spanien und zeigt Unternehmen wie Privatpersonen die Voraussetzungen sowie Folgen einer Tätigkeit oder Investition in Spanien auf und begleitet die Mandanten fortlaufend. Wo dies erforderlich oder sinnvoll ist arbeiten unsere Steuerberater und Buchhalter interdisziplinär mit Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern im Team. Dies umfasst die Prüfung der steuerlichen Situation des Mandanten, die Beratung zur Minimierung des Steueraufkommens für Privatpersonen wie auch für Unternehmen und Berufstätige, die Bearbeitung von Steuererklärungen und Einsprüchen gegen Steuerverwaltungsakte sowie Klagen gegen Steuerbescheide. Dabei beraten wir nicht nur im spanischem Steuerrecht, sondern arbeiten Hand in Hand mit dem Berater des Mandanten im Heimatland.

©2013 Verfasser Steuern Spanien: Frank Müller, Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht