Steuern Spanien
Einführung und aktuelle Informationen zu spanischen Steuern
Auf der vorliegenden Seite “Steuern Spanien” finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen, die einzelnen Steuerarten darstellenden Publikationen. Allgemeine Informationen finden sich auf dieser homepage, aktuelle Veröffentlichungen zu Steuern Spanien auf unserem blog.
Steuern Spanien – Privat
Besteuerung natürlicher Personen Spanien
Steuern Spanien – Unternehmen
Besteuerung juristischer Personen Spanien
Steuern Spanien – Nichtresidente
Beschränkte Steuerpflicht Spanien
Besteuerung nicht ansässiger Personen Spanien
Die Vermögenssteuer in Spanien
Erbschaftsteuer Spanien / Schenkungsteuer Spanien
Erbschaft- und Schenkungsteuer Spanien
Doppelbesteuerung Deutschland – Spanien
deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) neue Fassung mit Vergleich zur alten Fassung
Zusammenfassung der Neuerungen des DBA 2011 gegenüber dem DBA 1966
Säumnis und Steuerstrafrecht Spanien
Folgen von Säumnis und Verspätungszuschlag Steuer Spanien
Verjährung Abgabenordnung und Steuerhinterziehung Spanien
Publikationen Steuern Spanien 2012 | ab 2013
Informationen 2012
Steuersätze Umsatzsteuer, Quellensteuer Freiberufler, Körperschaftsteuer Spanien 2012
Mit königlichem Dekret 20/2012 wurden in Spanien eine Reihe von wirtschaftlichen Maßnahmen steuerlicher und administrativer Art verabschiedet, welche mit Wirkung zum 01.09.2012 in Kraft getreten sind. Ausführliche Informationen hier:
Aktuelle Information ab 2013 in unserem Spanien-Blog
Sämtliche oben beschriebenen Steuerarten betreffen unsere ständigen Tätigkeitsgebiete und Aufgabenbereiche. Sollten Sie uns beauftragen wollen, oder wünschen Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, sei es für Steuerberater- oder buchhalterische Angelegenheiten, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unsere Kanzlei berät seit über 25 Jahren im Steuerrecht Spanien und zeigt Unternehmen wie Privatpersonen die Voraussetzungen sowie Folgen einer Tätigkeit oder Investition in Spanien auf und begleitet die Mandanten fortlaufend. Wo dies erforderlich oder sinnvoll ist arbeiten unsere Steuerberater und Buchhalter interdisziplinär mit Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern im Team. Dies umfasst die Prüfung der steuerlichen Situation des Mandanten, die Beratung zur Minimierung des Steueraufkommens für Privatpersonen wie auch für Unternehmen und Berufstätige, die Bearbeitung von Steuererklärungen und Einsprüchen gegen Steuerverwaltungsakte sowie Klagen gegen Steuerbescheide. Dabei beraten wir nicht nur im spanischem Steuerrecht, sondern arbeiten Hand in Hand mit dem Berater des Mandanten im Heimatland.
©2013 Verfasser Steuern Spanien: Frank Müller, Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht