Abgabenordnung 2004

Die neue spanische Abgabenordnung

Die neue spanische AbgabenordnungAus dem Vorwort:

Die nach Entwurf einer Gruppe von Juristen im Jahre 1963 verabschiedete spanische Abgabenordnung, welche in Spanien allgemein als herausragendes Gesetzeswerk anerkannt war, wird, nach einer Vielzahl von Änderungen, wie unter anderem aufgrund der in diesem Zeitraum in Kraft getretenen Verfassung, nunmehr völlig neu gefasst. Das neue Regelwerk (Ley 58/2003, de 17 de diciembre, General Tributaria), welches im Juni des Jahres als Entwurf veröffentlicht wurde, wurde zum Jahresende 2003 verabschiedet und im Jahre 2004 in Kraft gesetzt.

Der Beginn der Änderungen der bisherigen Regelung war gleichzeitig der einschneidendste Moment, nämlich die mit der spanischen Verfassung einhergehenden radikalen Änderungen in der Steuerverwaltung und der Beziehungen des Steuersubjektes zum Staat. Während es auf Seiten des Steuerpflichtigen bis vor 30 Jahren noch genügte, dem Staat beispielsweise die Einkommensverhältnisse oder den Kaufpreis einer Immobilie mitzuteilen, damit dieser die Steuer errechnen konnte, kopierte man sodann in den siebziger und achtziger Jahren hauptsächlich das amerikanische Modell und ging zum System der Selbstveranlagung über.

Dies hatte einerseits den Vorteil der Möglichkeit des geringeren Verwaltungsapparates, zum anderen den Nachteil, dass es nun dem Bürger selbst oblag, das Gesetz zu interpretieren. Da die Gesetzessprache wie jede Sprache einen weiten Spielraum für derartige Interpretation öffnet, war damit die Problematik vorprogrammiert. Die spanischen Steuerbehörden beschäftigten sich fortan überwiegend mit der Frage, wie eine Auslegung zugunsten des Staates zu bewerkstelligen ist, anstelle dem Problem des Schwarzgeldes Herr zu werden. Dies in Kenntnis des Umstandes, dass die Schattenwirtschaft im europäischen Vergleich als außerordentlich hoch eingeschätzt wird.

Da diese Problematik auch nicht mit der Verschärfung der Sanktionen mittels der Steuerreform 1985 zu lösen war, wurde mit einem neuen Gesetzesprojekt nunmehr unter anderem versucht, einheitliche Richtlinien und allgemeine Verfahrensvorschriften festzulegen, das Straf- und Bußgeldverfahren zu verbessern und im allgemeinen mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Dabei nimmt der Entwurf Anleihen an andere europäische Rechtsordnungen wie die französische und deutsche, ebenso wie auch an die amerikanische und führt eine ganze Reihe von bisher so nicht bekannten, beispielsweise den §§ 130ff der deutschen AO ähnliche, Regelungen ein.

…………..” .

Der Gesamtartikel “Die neue spanische Abgabenordnung” ist zu beziehen über das Referat “Ausländisches Wirtschafts- und Steuerrecht” der Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Bundesagentur für Außenwirtschaft.

 

©2004 Verfasser Die neue spanische Abgabenordnung:Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht

Siehe auch Artikel Teilreform spanische Abgabenordnung, hier

 

You need to add a widget, row, or prebuilt layout before you’ll see anything here. 🙂