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Zustellung EU

VIII. Ist der Staat, in dem der Mahnbescheid zugestellt werden soll, für das Mahnverfahren geeignet? Zustellung EU Als Zielland der “Zustellung EU” sind alle Staaten geeignet, mit denen Deutschland einen Vertrag über die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen geschlossen hat, sowie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe oben). Dies ergibt…

Exequatur-EU

VII. Entscheidung des Gerichtes im Vollstreckungsstaat – Exequatur: Exequatur-EU 1.) Zulässigkeit des Mahnverfahrens: Zuständigkeit der deutschen Gerichte muß gegeben sein (siehe unter VI). Die Widerspruchsfrist gem. § 32 AVAG von einem Monat nach Zustellung des Mahnbescheides muß eingehalten worden sein und der Gläubiger muß einen deutschen Vollstreckungsbescheid erwirkt haben. Desweiteren…