Vita:

Rechtsberatung spanisches Recht und Steuern

Rechtsanwalt – Abogado Frank Müller ist deutscher und spanischer Rechtsanwalt, zugelassen bei der Anwaltskammer von Frankfurt a.M. wie auch in Barcelona und betreut im internationalen Bereich seit langen Jahren in erster Linie ausländische Investoren aus der EU und Drittländern, vor allem aber zahlreiche, insbesondere mittelständische Unternehmen deutschsprachiger Herkunft mittels eigenem Standort in Deutschland und Partnerstandorten in gesamt Spanien (Festland und Inseln), als auch ausländische Unternehmen auf deutschem Gebiet sowie die Interessen privater Mandanten im In- und Ausland.

Er ist der einzige seit über 30 Jahren gleichzeitig in Deutschland und Spanien zugelassene und tätige Anwalt mit Abschlüssen zum Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht wie auch im Steuerrecht. Neben den vorgenannten Qualifikationen ist er geprüfter Testamentsvollstrecker.

Rechtsanwalt Frank Müller verfügt über ausgeprägtes Expertenwissen im Bereich der deutsch-spanisch-deutschen Rechtsberatung.

Seine Veröffentlichungen zu insbesondere gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen im Bereich Spanien werden regelmäßig in Rechtszeitschriften des Deutschen Anwaltvereins, der Schriftenreihe der Bundesagentur für Außenwirtschaftsinformation, der Zeitschrift der deutschen Außenhandelskammer sowie Fachzeitschriften im Steuerrecht publiziert. Er ist neben einer Vielzahl anderer Publikationen Verfasser einer deutschen Übersetzung des spanischen GmbH-Gesetzes, einer Bearbeitung zum neuen Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen und Autor des Kapitels Außensteuerrecht/Internationales Steuerrecht – Spanien mehrerer Jahrgänge des Steuerberater Handbuchs im Stollfuß Verlag.
In der Zeitschrift „informaciones“ der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung bearbeitet er fortlaufend seit Jahren die Rubrik Steuern. Zu den Abonnenten gehören z.B. der Bundesgerichtshof, Bibliotheken der Oberlandesgerichte sowie deutsche und spanische Universitätsbibliotheken.

Er ist Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Juristenvereinigungen, insbesondere der deutsch – spanischen Juristenvereinigung, der Arbeitsgemeinschaft  Internationales Wirtschaftsrecht, der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht, der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltsvereins, als auch der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V..
Seit 1992 ist er Vertrauensanwalt des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und nahezu ebensolange empfohlener Rechtsanwalt der Deutschen Handelskammer für Spanien. In dieser Eigenschaft hat er eine große Anzahl von deutschsprachigen privaten Mandanten wie auch Unternehmen, Vereine, Stiftungen als auch Ministerien der Bundesrepublik in Angelegenheiten auf spanischem Gebiet beraten oder vertreten.

In Spanien ist er u.a. Partner der dortigen Anwaltskanzlei AD&M Abogados, der Steuerberatungskanzlei MDV & Asociados und der Wirtschaftsprüfungskanzlei V&M Asociados und koordiniert in seinen Mandaten u. a. die Tätigkeiten der Teamleiter der Abteilungen der Kanzleien. Weitere langjährige Netzwerkpartnerschaften bestehen nicht nur auf dem spanischen Festland und den Inseln, sondern auch in Portugal und Südamerika.

Werdegang Rechtsanwalt – Abogado Frank Müller:

Jahrgang 1960

Studium in Mainz, Köln und Barcelona

Zulassung in Deutschland (AG, LG und OLG)

Zulassung in Spanien (alle Gerichte)

Fachanwaltschaften im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht

Beratungsfelder:

Internationales:

Existenzgründungsrecht (Gesellschaftsgründung, startups)
Handels- u. Gesellschaftsrecht
Unternehmens- u. Wirtschaftsrecht
Privat,- Kauf- u. Vertragsrecht
Steuer- sowie Doppelbesteuerungsrecht
Handelsvertreterrecht
Vertriebsrecht
Arbeitsrecht
Prozess-, Zwangsvollstreckungs- u.
Insolvenzrecht
Urheberrecht
Franchiserecht
Immobilienrecht
Familien- und Erbrecht sowie Nachlassplanung
Monitoring ausländischer Rechtsanwälte und Steuerberater
Interimsgeschäftsführung
Wirtschaftsauskünfte
Handelsregisterauskünfte

Rechtsanwalt Müller berät mit Ausnahmen spezieller Gebiete, wie bspw. das Erbschaftsteuerrecht, grds. nicht im deutschen Steuerrecht, koordiniert allerdings laufend steuerliche Fragen spanischen Steuerrechts oder des Doppelbesteuerungsrechts mit den deutschen Beratern des Mandanten. Deutsches Steuerrecht, wie bspw. Körperschaft- oder Einkommensteuerrecht bearbeiten auf Wunsch des Mandanten die Partner in Deutschland.

Sprachen Rechtsanwalt – Abogado Frank Müller:

deutsch, spanisch, englisch