Steuersätze Spanien 2012

Anpassung der Steuersätze Spanien 2012 bei Umsatzsteuer, Quellensteuer Freiberufler und Körperschaftsteuer

Steuersätze SpanienMit königlichem Dekret 20/2012 (Real Decreto-ley 20/2012, de 13 de julio, de medidas para garantizar la estabilidad presupuestaria y de fomento de la competitividad) wurden in Spanien eine Reihe von wirtschaftlichen Maßnahmen steuerlicher und administrativer Art “zur Sicherung der Stabilität des Haushaltes und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit) verabschiedet, welche mit Wirkung zum 01.09.2012 auch mit Auswirkungen auf die Steuersätze Spanien in Kraft getreten sind.

Umsatzsteuer

Beachtenswert ist insbesondere die Erhöhung der generellen Umsatzsteuer von 18% auf 21% und des reduzierten Satzes von 8% auf 10%, wobei einige Produkte und Dienstleistungen wie bspw. solche des Hotelgewerbes nicht mehr als reduziert gelten und damit eine Erhöhung der spanischen Mehrwertsteuer von 8 auf 21 % erfolgt.

Quellensteuer Freiberufler

Ebenso ist erwähnenswert die Erhöhung des Quelleneinbehaltes für Freiberufler von 15% auf 21% im Falle von an Körperschaften ausgestellten Rechnungen  (Freiberufler haben die Quellensteuer in Ihren Rechnungen auszuweisen und Körperschaften als Rechnungsempfänger den ausgewiesenen Betrag für diese an das Finanzamt abzuführen)

Körperschaftsteuer

Bei der Körperschaftsteuer erfolgte insbesondere eine Änderung der Bemessungsgrundlage im Rahmen der Ratenzahlung.

o  Der steuerliche Abzug der Abschreibung des immateriellen Anlagevermögens mit unbestimmter Lebensdauer reduziert sich von 10 % auf 2 %.

o  Für “große Unternehmen” (mit Umsätzen über 20 Millionen Euro) wird ein Mindestbetrag für Ratenzahlung entsprechend 12% des Ergebnisses der GuV-Rechnung und zwar nur verringert um die Raten die früher getätigt wurden und demselben Steuerzeitraum zugehören (ohne Verwendbarkeit negativer Ergebnisse), festgelegt.

Der Mindestbetrag ist 6% für die Unternehmen bei denen mindestens 85% ihrer Einkünfte auf Freibeträgen aus (internationaler) Doppelbesteuerung beruhen, oder aber 100 % aus spanischer Doppelbesteuerung.

o  Die Steuersätze für Ratenzahlung der großen Unternehmen ändern sich ebenso.

Nachtrag: Nachdem mit Datum vom 13.04.2012 vom spanischen Ministerrat ein Gesetzesentwurf zum Kampf gegen den Steuerbetrug als „Vorprojekt eines Gesetzes zur Änderung der Gesetzgebung in Steuer und Haushaltsangelegenheiten und der Anpassung der Steuernormen zur Stärkung der Handlungen der Vorbeugung und Kampf gegen Betrug“  eingebracht worden war, wurden sodann die entsprechenden Maßnahmen,  mit dem Gesetz “Ley 7/2012, de 29 de octubre, de modificación de la normativa tributaria y presupuestaria y de adecuación de la normativa financiera para la intensificación de las actuaciones en la prevención y lucha contra el fraude” verabschiedet und traten nach Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger (Boletin Oficial de Estado) am 19.11.2012  in Kraft getreten.

Die dortigen Inhalte und Richtlinien werden zweifelsohne erhebliche Auswirkungen in der Steuergesetzgebung haben.

©2012 Verfasser: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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