In Spanien gibt es neben den Tarifverträgen für bestimmte Sektoren, Tarifvereinbarungen der Provinzen, Tarifvereinbarungen der 17 Gebietsautonomien und auch staatliche Tarifvereinbarungen. Die Bearbeitung Tarifvertrag Spanien zeigt aufgrund dessen, dass diese durchaus miteinander in Konkurrenz stehen können, die Notwendigkeit der Prüfung vor Abschluss eines Arbeitsvertrags auf.
Während nach den Statistiken nationale Branchenvereinbarungen nur einen sehr kleinen Prozentsatz der Tarifverträge in Spanien ausmachen, umfassen sie aber ca. 1/3 der Beschäftigten, da sie große Sektoren wie das Baugewerbe, den Bankensektor und die Chemieindustrie regeln.
Vereinbarungen auf Provinzebene machen knapp 1/6 der Vereinbarungen aus und treffen Regelungen für mehr als 1/3 der Arbeitnehmer.
Für die übrigen Arbeitnehmer gelten idR. regionale Tarifverträge die ca. 5% aller Vereinbarungen ausmachen, aber mehr als 1/5 der Arbeitnehmer betreffen.
Tarifvertrag Spanien – Regelungsbereich
In den nationalen Verträgen werden häufig die Art der Arbeitsverträge, Berufsbildung, Gleichberechtigungsfragen und Leitlinien für Lohnerhöhungen verhandelt, während Vereinbarungen auf nicht nationaler Ebene meist Entgelt- und Zusatzleistungen, Arbeitszeitfragen, Aus- und Weiterbildung, Einstufung von Tätigkeiten, Krankheit, Mutterschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz, etc. regeln.
In Spanien gibt es weit über 3000 unterschiedliche Tarifverträge in denen über 70 % der spanischen Arbeitnehmer eingebunden sind. Diese sind in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gültig und werden grundsätzlich gemäß Art. 86 ETT (spanisches Arbeitnehmerstatut) automatisch um ein Jahr verlängert, sofern sie nicht von einer der Tarifvertragsparteien aufgekündigt werden.
Zwar sollte nach dem im Jahre 2012 eingeführten neuen Arbeitsgesetz (Ley 3/2012) die Verlängerungsdauer auf ein Jahr begrenzt und nach Ablauf die Tarifvereinbarung der übergeordneten Ebene gelten. Diese Änderung zeigte aber wenige Auswirkungen, denn schon im Jahre 2013 kam es zu grds. Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, zum anderen begrenzten eine Reihe von Gerichtsurteilen die Aufhebung von ausgelaufenen Verträgen. Auch enthalten die 2012 unterzeichneten Vereinbarungen überwiegend Klauseln der Fortgeltung nach Beendigung der Laufzeit des Tarifvertrags.
Bindungswirkung
Grundsätzlich ist ein Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer des Geltungsbereiches der Vereinbarungen rechtlich bindend. Auf Unternehmensebene sind Arbeitgeber und Betriebsrat Tarifparteien. Auf übergeordneter Ebenen schließen die auf nationaler oder regionaler Ebene „repräsentativsten Gewerkschaften“, CCOO und UGT, Vereinbarungen für alle Arbeitnehmer mit den Arbeitgeberverbänden ab.
Während große Unternehmen häufig über einen eigenen Tarifvertrag verfügen, sind kleinere Arbeitgeber meist durch auf Provinzebene geschlossene branchenbezogene Vereinbarungen gebunden.
Solche Tarifvereinbarungen können wenige, durchaus aber auch mehrere 100 Seiten Text umfassen.
In Fällen von Konflikten zwischen staatlichen und Provinzvereinbarungen beziehungsweise Vereinbarungen bestimmter Gebietsautonomien sind diese gemäß Art. 84 des Arbeitnehmerstatuts zu lösen.
Sofern, der Arbeitgeber Bestimmungen des Tarifvertrages nicht einhält, kann der Arbeitnehmer rechtlich vorgehen, zunächst vor entsprechenden Schiedsgerichten und dann auch im Klagewege.
Inhalt
Neben der Frage, welcher Tarifvertrag in Spanien anzuwenden ist, sind vor Abschluss eines Arbeitsvertrags inhaltliche Fragen zu klären, wie u.a. die Einstufung des Arbeitnehmers gemäß seiner Qualifizierung und Tätigkeit und einer Vielzahl von Fragen, die im Einzelfall eines Arbeitnehmers zu behandeln sind.
Diese können wiederum, sollte kein staatlicher Tarifvertrag anwendbar sein, von Ort zu Ort variieren und in Fällen in welchen nicht alle Arbeitnehmer an einem Arbeitszentrum arbeiten, sich erheblich unterscheiden.
Möglich ist somit, dass in einem Unternehmen mit mehreren Arbeitszentren in verschiedenen Gebietsautonomien eine Reihe von unterschiedlichen regionalen Verträgen zu berücksichtigen ist. Dies kann u.a. Unterschiede bei den Gehältern, Überstunden, Zuschüssen, Ferien, Mutterschaft, Krankheit, Abmahnungen, etc. bedeuten.
©2015 Verfasser Tarifvertrag Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht