Verjährung Steuer Spanien

Ebenso wie auch gegenüber anderen Gläubigern haben Verpflichtungen oder Ansprüche gegenüber dem Finanzamt eine bestimmte Gültigkeit. Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Frist für die Geltendmachung der Forderung als verstrichen. Es steht dem Schuldner dann frei, die Schuld zu begleichen. Der Artikel Verjährung Steuer Spanien erläutert, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Steuerschuld verjährt.

Verjährungsfristen

Grds. verjähren gemäß Artikel 66 des Allgemeinen Steuergesetzes (Ley General Tributaria) nach vier Jahren folgende Ansprüche

  • Festlegung der Steuerschuld durch eine entsprechende Abrechnung
  • Zahlung oder Selbstveranlagung zu verlangen
  • Beantragung von Erstattungen, die sich aus den Vorschriften der einzelnen Steuerarten ergeben, Erstattung von zu Unrecht erfolgten Zahlungen und Erstattung der Kosten für Garantien.

Fristbeginn Verjährung Steuer Spanien

Der Fristenlauf beginnt mit dem Tag, der auf das Ende des gesetzlichen Zeitraums folgt, in dem die Selbstveranlagung oder die Steuererklärung hätte eingereicht werden müssen.

Diese Frist kann seitens des spanischen Finanzamts durch Aufforderung oder Einleiten einer Steuerprüfung unterbrochen werden.

Der Vierjahreszeitraum ist der Zeitraum, in dem die Steuerbehörde eine abgegebene Steuererklärung prüfen muss. Sie beginnt mit dem Ende der Abgabefrist des Vorjahres. Wenn es sich also bspw. um eine Steuererklärung für das Jahr 2020 handelt, deren Abgabefrist bis 2021 läuft, hat die Steuerbehörde bis 2025 Zeit, den Fall zu prüfen.

Im Falle einer Umsatzsteuererklärung aber, die im Wege der Selbstveranlagung binnne Frist abzugeben und zu begleichen ist, gilt gemäß Urteil des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) das Datum der Einreichung der betreffenden monatlichen oder vierteljährlichen Selbstveranlagung und nicht etwas das Datum der Jahreserklärung mittels Einreichung des Formulars 390, das im Januar des Folgejahres fällig ist.
Das bedeutet, dass das Finanzamt die Mehrwertsteuer nicht mehr für ein ganzes Jahr überprüfen kann, wenn es als Frist für die Verjährung das Datum ab der Einreichung des Formulars 390 hernimmt. Vielmehr muss es sich an die Einreichungsdaten der einzelnen monatlichen oder vierteljährlichen Selbstveranlagungen halten.

Unterbrechung der Verjährung

Steuerschulden sind im Allgemeinen Steuergesetz (Ley General Tributaria) geregelt. In diesem Gesetz sind auch die Voraussetzungen festgelegt, unter denen es zur Unterbrechung der Verjährungsfrist kommen kann. Artikel 68 Absatz 1 bestimmt:

  1. Die Verjährung des in Artikel 66 Buchstabe a) dieses Gesetzes bezeichneten Rechts wird unterbrochen:
  2. a) durch jede mit dem förmlichen Wissen des Steuerpflichtigen durchgeführte Maßnahme der Steuerverwaltung, die zur Anerkennung, Regulierung, Überprüfung, Kontrolle, Zusicherung und Begleichung aller oder eines Teils der möglicherweise anwendbaren Elemente der Steuerschuld führt, auch wenn die Maßnahme zunächst auf eine andere Steuerschuld infolge der unrichtigen Erklärung des Steuerpflichtigen gerichtet ist.
  3. b) durch die Einreichung von Anträgen oder Rechtsbehelfen jeglicher Art, durch Handlungen, die mit dem förmlichen Wissen des Steuerpflichtigen im Rahmen solcher Anträge oder Rechtsbehelfe durchgeführt werden, durch die Übertragung der Schuld auf die Strafgerichtsbarkeit oder durch die Einreichung einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sowie durch den Erhalt einer Mitteilung eines Gerichts, das die Aussetzung des laufenden Verwaltungsverfahrens anordnet.
  4. c) durch eine nachgewiesene Handlung des Steuerpflichtigen, die zur Begleichung oder Selbstveranlagung der Steuerschuld führt.

Da die Verjährung unterbrochen wird, wenn die Steuerbehörde eine Forderung geltend macht, und dieses Verfahren in Spanien automatisiert ist, ist es in der Praxis eher unwahrscheinlich, dass es tatsächlich zu einer Verjährung einer Steuerschuld kommt.

Die og. Frist gilt grds für jede Steuerart, also ebenso wie für Einkommensteuer auch für Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer sowie Grundsteuer. Bei der Vermögensteuer fällt die Frist mit derjenigen für die Einkommensteuer zusammen, bei der Erbschaftsteuer beträgt die Frist sechs Monate ab dem Todestag, danach beginnt die Vierjahresfrist zu laufen. Einzige Ausnahme sind die Zölle, für die die Frist drei Jahre beträgt.

Steuerdelikt

Im Falle eines Steuer- und Sozialversicherungsdelikts ändert sich die Situation der Frist. Dabei ist in allgemeine und erschwerte Steuervergehen zu unterscheiden.

Bei einem Steuerbetrug von mehr als 120.000 Euro (pro Steuererklärung und Steuerjahr) liegt eine Steuerstraftat in Spanien vor, bei der in diesem Fall nach fünf Jahren Verjährung eintritt.

Damit die Straftat als schwere Straftat eingestuft wird, müssen mehr als 600.000 Euro an Steuern hinterzogen worden sein. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre und es können zusätzlich Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren verhängt werden.

©2020 Verfasser Verjährung Steuer Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht