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Standort Spanien

Die vorliegende Bearbeitung  Standort Spanien Unternehmensstandort KATALONIEN – Wirtschaft, Verwaltung, Rechts- und Gerichtssystem hat die Beschreibung des Unternehmensstandorts Spanien repräsentativ am Beispiel der autonomen Region Katalonien zum Gegenstand.

Der nachfolgende Artikel ist publiziert in der Länderschriftenreihe des Europäischen Wirtschaftsverlages

Standort Spanien – KATALONIEN – Wirtschaft, Verwaltung, Rechts- und Gerichtssystem

I. Wirtschaft

1. Die autonome Gemeinschaft Katalonien

Katalonien ist eine der 17 autonomen Gemeinschaften Spaniens und gilt infolge geschichtlicher und kultureller Besonderheiten neben dem Baskenland und der Region Galizien als eine der historischen autonomen Gemeinschaften.

Um dem Titel Rechnung zu tragen und die Stellung Kataloniens in Spanien aufzuzeigen, gibt der Verfasser zunächst einige Daten zur insbesondere wirtschaftlichen Entwicklung Spaniens wieder.

2. Standort Spanien – Wirtschaftliche Entwicklung in Zahlen

Im Verlauf der letzten beiden Dekaden erlebte Spanien einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung. Wichtige Impulse hierzu waren der Schritt in die Demokratie, der Beitritt zur EG im Jahre 1986 und die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion. Spaniens Wirtschaft stand noch 2007 im vierzehnten Jahr ununterbrochenen Wachstums und zwar weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt; nach einem Zuwachs von ca. 3,9 % in 2006 stieg im ersten Quartal 2007 das Bruttoinlandprodukt (BIP) gegenüber derselben Vorjahresperiode erneut um ca. 4%.

Eine Vielzahl international erfolgreich agierender Unternehmen sind aus diesem Wirtschaftsaufschwung hervorgegangen, wenn auch zu berücksichtigen ist, dass eine der tragenden Säulen dieses Aufschwungs der hohe Privatkonsum der Bevölkerung darstellt. So ist der Zuwachs der Verschuldung der Familien wesentlich höher als der Einkünfte. Das Verhältnis der eingegangenen Darlehensverpflichtungen zum Einkommen hat sich im Zeitraum vom Jahre 2000 bis zum Jahre 2007 von 70 % auf 127 % erhöht.

Während andere europäische Länder, so beispielsweise Deutschland als einer der wichtigen Handelspartner Spaniens nach der Wiedervereinigung 1990, ein nur schleppendes Wachstum vermelden und aufgrund Verstößen über Jahre die Bedingungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts von Maastricht nicht erfüllen konnten, wies Spanien 2005 bei der Entwicklung des Haushaltssaldos gar einen Überschuss von 1,1 % des BIP auf und hat noch 2007 seit fünf Jahren in Folge einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen.

Damit nahm der Standort Spanien bereits in 2006 unter den Industrienationen mit einem Bruttoinlandsprodukt von 967,9 Mrd. Euro den 8. Rang ein; das BIP pro Kopf lag bei 21.654 Euro.

Die Zahl der Arbeitslosen konnte in den letzten 10 Jahren vor 2008 mehr als halbiert werden und lag nur knapp über dem europäischen Durchschnitt. Nach einem rasanten Abbau von 24,2% im Jahr 1994 auf 10,5% im Jahr 2001 bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten von 11,7 Millionen auf 19,3 Millionen, lag die Arbeitslosenquote schließlich bei ca 8% und war damit Folge der erfolgreichsten Arbeitsmarktpolitik in der EU.

„España va bien“ (Spanien geht es gut, ein Ausspruch des früheren Ministerpräsidenten Aznar) wurde zum geflügelten Wort.

Mit der internationalen Öffnung der Märkte wurde insbesondere mit anderen EU-Staaten der wirtschaftliche Kontakt verstärkt, vor allem mit Frankreich und Deutschland.

Allerdings sind die bedeutendsten Wirtschaftssektoren traditionell der Tourismus und der Baubereich. Ersterer mit einer Besucherzahl von fast 61 Mio. im Jahre 2007, womit der Standort Spanien nach Frankreich zweit beliebtestes Tourismus-Ziel weltweit ist, letzterer in den vergangenen Jahren regelmäßig mit durchschnittlich 600.000 – 800.000 neuen Einheiten, womit mehr Immobilien produziert wurden als beispielsweise in Deutschland, Frankreich und England zusammen und dies bei weniger als einem Viertel der Bevölkerungszahl dieser Länder.

Kritische Stimmen reklamieren daher seit Jahren die offensichtliche Überproduktion im Bausektor und warnten vor dem Platzen der sogenannten „Immobilienblase“ welche auch eine unaufhaltsame Steigerung der Preise zur Folge hatte. Aber auch die Politik konnte dem warmen Regen aus dem Füllhorn der Bauwirtschaft nicht widerstehen, zu verlockend war die Aussicht auf ständiges Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung.

So fand dann im Verlaufe des Jahres 2008 mit der weltweiten Krise dieser Aufschwung ein jähes Ende und die Immobilienblase platzte. Es kam zu Insolvenzen einer ganzen Reihe großer und namhafter Immobiliengesellschaften und zur Schließung von ca. 55.000 der ca. 80.000 Immobilienagenturen. Mit dem einhergehenden Wegbruch einer der beiden tragenden Säulen der Wirtschaft ist damit die Krise in Spanien deutlich spürbarer als in anderen europäischen Ländern. Die Investitionsbereitschaft ausländischer Unternehmen ist merklich zurückgegangen. Allerdings führte die Baukrise bereits in den letzten Monaten des Jahres 2008 zu deutlichen Senkungen der Wohneigentumspreisen, sondern auch zu solchen im unternehmerischen Bereich, wie bei Laden- und Bürolokalen, Lagerhallen etc.. Dies bietet damit bereits in 2009 neue Chancen für Investoren.

Aber auch in zahlreichen anderen Bereichen, so bspw. auf den relativ neuen Märkten der alternativen Energien bestehen solche Chancen. Dabei kann der Investor am Standort Spanien auf in den Jahren nach dem EU-Beitritt und den Jahren des Baubooms geschaffene, herausragende Infrastruktur zurückgreifen.

3. Standort Spanien – Wirtschaftsstandort Katalonien

Während in den europäischen Mitgliedsländern Katalonien als solches erst mit seiner Hauptstadt Barcelona als Austragungsort der olympischen Spiele ins Rampenlicht rückte, stellt die Gebietsautonomie Katalonien tatsächlich Spaniens erste Industrieregion dar und verfügt über 25% der gesamten spanischen Industriestruktur. In Katalonien werden etwa 19 % des spanischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaftet bzw. ca. 27 % der Exporte Gesamtspaniens. Und dies obschon Kataloniens 6,8 Mio. Einwohner nur einem Anteil von ca. 16 % an der Gesamtbevölkerung Spaniens entspricht.

In den letzten zehn Jahren nahm das BIP Kataloniens im Durchschnitt um 3,5 % zu und liegt damit bei ca. der gleichen Rate wie das der Region Madrid.

Der Lebensstandard in Katalonien übertrifft den des gesamten Standorts Spanien bei weitem. Das katalanische BIP pro Kopf lag schon in 2006 mit 21.219 Euro zwei Prozentpunkte über dem Alt-EU-Durchschnitt und 14 Prozentpunkte über dem Spaniens.

Besonders stark sind die metallverarbeitende, die chemische und die Textilindustrie sowie die Lebensmittelindustrie, die in den letzten Jahren hohe Wachstumsraten verzeichnet hat. Kataloniens Export umfasst eine breite Palette an Fertigprodukten: Automobile, Chemieprodukte, Zement, u. a.. Besondere Beachtung verdient aber auch hier der Bereich Tourismus, der nach wie vor und auch infolge des postolympischen Effektes weiter wächst.

Bei den durchschnittlichen Prokopf-Einkommen liegt Katalonien unter den Spitzenverdienern Spaniens. Nur in Madrid, Ceuta und Melilla verdient man mehr.

Die Arbeitslosenquote lag in Katalonien im Jahre 2007 mit ca 6% deutlich unter dem spanischen Mittelwert.

Von allen 17 autonomen Regionen zeigt Katalonien im Außenhandel die intensivste Verflechtung mit den neuen EU-Mitgliedsländern und erwirtschaftet mit dem Ausland den größten Überschuss aller spanischen Regionen.

Für Ansiedelungen von Niederlassungen ausländischer Unternehmen stellt Katalonien mit seiner dynamischen Hauptstadt Barcelona wohl eine der attraktivsten Regionen in Europa dar.

Hauptinvestoren sind insbesondere der europäische Nachbar Frankreich, Deutschland, die Niederlande und Italien, aber auch die nordamerikanischen Investoren aus Kanada und den USA. Mit über 60% fließt dabei der größte Teil der Investitionssumme in den Dienstleistungsbereich, während im Industriesektor ein Drittel der Gesamtsumme investiert wird.

Katalonien war noch 2007 die europäische Region mit der zweitgrößten Zahl an Investitionsprojekten und konnte sich damit in den letzten Jahren ständig verbessern. Lediglich im Großraum London wurden mehr Investitionsprojekte realisiert.

In Katalonien sind mehr als 3.000 ausländische Unternehmen tätig. Circa 34 % der ausländischen Unternehmen  am Standort Spanien haben ihre Niederlassung oder ihre Hauptaktivität in Katalonien.

Mehr als die Hälfte der japanischen, französischen, deutschen, italienischen, holländischen und amerikanischen Firmen mit Niederlassung in Spanien haben ihren Sitz in Katalonien, davon ca. 90 % in Barcelona. Von der Gesamtzahl der Unternehmen französischen Kapitals sind 61,7 % in Katalonien ansässig (1.142 im Standort Spanien, davon 705 in Katalonien), von der Gesamtzahl der Unternehmen deutschen Kapitals sind 60,8 % in Katalonien ansässig (853 im Standort Spanien, davon 519 in Katalonien), von der Gesamtzahl der Unternehmen nordamerikanischen Kapitals sind 60,1 % in Katalonien ansässig (664 im Standort Spanien, davon 399 in Katalonien). Ca. 80 % dieser ausländischen Niederlassungen sind mehr als 10 Jahre in Katalonien ansässig. Ca. 75 % dieser Unternehmen siedelten sich mittels Neugründungen an, ca. 25 % im Wege des Unternehmenskaufes.

Der Grad der Zufriedenheit der Entscheidung hinsichtlich des Ortes der Ansiedelung beträgt nach Umfrage bei den Investoren bei ca. 97 %.

Im Healey & Baker’s European Cities Monitor lag Barcelona in den letzten Jahren auf Rang 6 der attraktivsten europäischen Unternehmensstandorte und damit noch einen Platz vor Madrid.

Barcelona konkurriert dabei mit Städten wie Paris, London und Mailand und war in den letzten Jahren führend in Direktinvestitionen aus Ländern wie Frankreich, Deutschland und den Vereinigten Staaten.

Während die Auswirkungen der Krise in 2008 in der Industrie, insbesondere im Automobil- und -zuliefersektor unübersehbar ist und das Platzen der Immobilienblase Katalonien ebenso wie den gesamten Standort Spanien trifft, ist der Tourismussektor weniger betroffen, was auf ein Ansteigen insbesondere des nationalen Tourismus zurückgeführt wird. Nach wie vor wirkt der postolympische Effekt und Barcelona zählt zu einer der beliebtesten Kongressstädte Europas.

Die katalanische Regierung ist seit geraumer Zeit mit einer Vielzahl von Bestrebungen bemüht den Auswirkungen der Krise entgegenzuwirken.

So ist es u.a. Ende 2008 gelungen den Sitz der Mittelmeerunion nach Barcelona zu holen. Hierauf einigten sich die Außenminister der 43 an der Union beteiligten Staaten.

Die Mittelmeerunion ist eine Gemeinschaft der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten sowie den an diese angrenzenden Staaten Mauretanien und Jordanien mit dem Ziel, die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit Europas mit den übrigen Mittelmeerstaaten zu intensivieren und zu verbessern.

II. Standort Spanien – Exekutive, Legislative und Judikative

1. Exekutive

Die katalanische Verwaltung (Generalidad de Cataluña) besteht gemäß ihrem aktuellen aus 2006 stammenden Autonomiestatut aus Parlament, Regierung und Präsidenten. Das Parlament hat die Aufgabe der Ausarbeitung der Gesetze sowie deren Beschluss und der Kontrolle des Präsidenten wie der Regierung. Die Regierung setzt sich aus dem Präsidenten und Räten (consellers) zusammen, hat ein Gesetzesinitiativrecht, führt die beschlossenen Gesetze aus und leitet die Verwaltung.

Die Generalidad hat ihren Ursprung in den königlichen katalanischen Höfen (Las Cortes Reales Catalanas) des 12. Jahrhunderts, welche auf die gräflichen Höfe des 10. Jahrhunderts zurückzuführen sind und Versammlungen waren, um insbesondere kriegerische Akte zu beenden und Vereinbarungen zu treffen.

Unter König Pedro II el Grande (1276-1285) nahmen die Cortes Reales Catalanas institutionelle Form an. Sie übten beratende und gesetzgeberische Funktionen aus. Allerdings hatten die Cortes Reales zunächst kein Exekutivorgan zur Ausführung ihrer Beschlüsse. In den Cortes von Monzón (Aragón) in 1289 wurde sodann zunächst als vorübergehende Kommission „La Diputació del General“ gegründet, welche zur Eintreibung von Diensten und Tributen des Königs diente.

Im Rahmen der Invasion Kastiliens und den damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzung unter Pedro III el Ceremonioso (1336-1387) benötigte die Kone von Katalonien und Aragón enorme Geldmittel. Mit der Beschaffung wurden 12 Abgeordnete (diputados) mit exekutiven Vollmachten auf fiskaler Ebene und Buchprüfer (oïdors de comptes) ernannt, welche die Administration unter dem ersten Präsidenten der Generalidad, Berenguer de Cruïlles, Bischof von Girona kontrollieren sollte.

Diese neue Diputación del General wird historisch als der Ursprung der heutigen Generalidad angesehen.

2. Rechtssystem

Das spanische Königreich ist nach Jahren der Diktatur bereits seit 1978 wieder eine Demokratie mit Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative.

Das aktuelle spanische Zivilrechtsystem basiert wie sämtliche abendländischen Rechtssysteme auf römischem Recht und dessen Reaktionen auf lokale geschichtliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungen unter anderen. Während ursprünglich die iberischen Völker ihr eigenes Recht beibehielten, wurde seit dem 2. Jahrhundert n. C. generell das römische Recht angewandt. Wenn auch die Westgoten ab dem 5. Jahrhundert n.C. germanische Einflüsse mitbrachten, ist doch zu bedenken, dass auch diese bereits das römische Recht assimiliert hatten. So war das lex visigothorum zum Teil bis in das 19. Jahrhundert in Spanien gültig. Aber auch die Jahrhunderte andauernde maurische Invasion und das kanonische Recht hinterließen ihre Einflüsse auf das Recht. Das aktuelle Zivilgesetzbuch gründet sich auf einem auf dem französischen Zivilgesetzbuch basierenden Entwurf und anderer europäischer Gesetze. Dieser Entwurf von 1851 übernahm nur zum Teil kastilisches Recht und suchte die Foralrechte zu ersetzen. In Kraft trat das Gesetz sodann im Jahre 1889 und war ohne große Änderungen bis 1981 gültig. Infolge der Beendigung der Diktatur kam es nach der Verfassung von 1978 zu wesentlichen Reformen, so bspw. der Gleichstellung von Frau und Mann.

Unbeschadet sämtlicher äußerer und innerer Einflüsse behaupteten sich allerdings die territorialen Rechte in Spanien von alters her gegen das romanische und kanonische Recht ebenso wie gegen die kastilischen Bestrebungen die letztlich in dem Entwurf des Zivilgesetzbuchs von 1851 mündeten.

Nach den zunächst in Katalonien gültigen Rechtstexten der Goten und der Franken ist der erste eigene katalanische Text die aus dem 12. Jahrhundert stammende Sammlung der Sitten und Gebräuche (Usatges), die Gesetze, Doktrinen und Jurisprudenz enthielt. Nach den Sammlungen (compilacions) von 1495 und 1585 kam es mit zunehmender Gesetzgebung schließlich unter dem Titel Constitucions y altres Drets de Catalunya zur Regelung des Allgemeinen katalanischen Rechtes in einer Gesetzessammlung aus dem Jahre 1704. Die letzten aktuellen Sammlungen beruhen in Katalonien auf Gesetz vom 2.7.1960 und späteren Reformen. Derzeit befindet sich ein neues katalanisches Zivilrecht in Bearbeitung, welches bereits in mehreren Rechtsgebieten in Kraft ist.

Nach Begründung der spanischen Verfassung und der Statuten der Autonomien besteht damit das spanische Zivilrecht aus einem generellen, im gesamten spanischen Staat gültigen Recht und gleichzeitig den Foralrechten einiger der 17 Autonomien.
In Katalonien gilt so bspw. im Güterrecht die Gütertrennung der Ehegatten, während allgemein in Spanien die Zugewinngemeinschaft gilt. Ebenso existieren unterschiedliche erbrechtliche Regelungen, die früher u.a. in den Sammlungen von 1960 und im Erbgesetz von 1991 geregelt waren und mit Wirkung vom 1.1.2009 im 4. Buch des katalanischen Zivilgesetzbuchs geregelt sind, etc..

3. Gerichtssystem

Die spanischen Gerichtsbarkeiten finden ihre Regelung hinsichtlich Zuständigkeiten und Aufbau im spanischen Gerichtsverfassungsgesetz von 1985 in der Fassung vom 23. Dezember 2003 – Ley Orgánica del Poder Judicial (LOPJ). Dieses umfasst die Zivilgerichtsbarkeit, die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, die Strafgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Verfassungsgerichtsbarkeit.

Aufbau und Zuständigkeiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit besteht aus Gerichten Erster Instanz (Juzgados de Primera Instancia), in kleineren Orten gibt es zum Teil sogenannte Friedensgerichte (Juzgados de Paz) mit beschränkter sachlicher Zuständigkeit, sodann die Provinzgerichte (Audiencias Provinciales), die Obersten Gerichte der autonomen Regionen (Tribunales Superiores de Justicia) und schließlich den Obersten Spanischen Gerichtshof (Tribunal Supremo).

Die örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten regelt das Zivilprozessgesetz von 2000 in der aktuellen Fassung (Ley de Enjuiciamiento Civil).

Gerichte Erster Instanz sind grundsätzlich unabhängig vom Streitwert Eingangsinstanz in Zivilsachen sofern nicht ein anderes Gericht zuständig ist.

Provinzgerichte in den Hauptstädten der Provinzen entscheiden in zweiter Instanz über die Berufungen gegen Entscheidungen der erstinstanzlichen Gerichte. Es besteht keine Zuständigkeit als Eingangsgericht.

Oberste Gerichte der autonomen Regionen entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der untergeordneten Gerichte und Behörden. Den 17 Autonomen Regionen sind verschiedene Verwaltungs- und Rechtsprechungskompetenzen übertragen, im Zivilrechtsweg die Kassation und Revision. Desweiteren besteht eine Zuständigkeit für an sich dem Obersten Spanischen Gerichtshof unterfallenden Angelegenheiten, sofern lokale Normen des Foralrechtes streitentscheidend sind.

Der Oberste Spanischen Gerichtshof ist für alle Rechtsgebiete mit Ausnahme verfassungsrechtlicher Angelegenheiten das höchste Gericht. Er ist letzte Instanz für die Kassation, Revision und besondere Rechtsmittel wie das „Rechtsmittel im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung“ oder das der “Prozessrechtsverletzung in der Vorinstanz“.

Das Oberste Gerichte der autonomen Region Katalonien sitzt in Barcelona und ist einerseits für die Organisation des Gerichtswesens, wie auch insbesondere zum Zwecke der Einheitlichkeit der Rechtsprechung für Entscheidungen über Normen des in Katalonien gültigen Foralrechtes zuständig.

In Spanien gibt es 83 autonome Anwaltskammern (Ilustres Colegios de Abogados, deren übergeordnete Institution der Spanische Generalrat der Rechtsanwälte (Consejo General de la Abogacía Española) ist. Für die Berufsausübung ist die Zugehörigkeit zu einer Anwaltskammer erforderlich; bei einer der 83 Anwaltskammern zugelassene Rechtsanwälte können allerdings vor sämtlichen spanischen Gerichten in jeder Instanz auftreten.

Die Gesamtzahl der in Spanien aktuell zugelassenen Rechtsanwälte beträgt etwa 118.000 wovon in Katalonien ca. 19.000 Anwälte zugelassen sind.

©2008 Verfasser Standort Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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