Steuerpflichtige verwenden häufig die spanischen Begriffe der Steuererleichterungen („reducciones fiscales“) und Abzüge („deducciones fiscales“) synonym. Auch wenn beide Begriffe eine ähnliche Bedeutung haben, so unterscheiden sie sich in ihrem wirtschaftlichen Aspekt und beziehen sich auf unterschiedliche Sachverhalte, wenn sie auch in beiden Fällen eine Ersparnis für den Steuerzahler bedeuten. Der Artikel Steuerabzüge Spanien zeigt die Terminologie und Möglichkeiten des Steuerabzugs am Beispiel der Einkommensteuer auf.
Steuererleichterungen („Reducciones fiscales“)
Das Wörterbuch der Königlichen Akademie der spanischen Sprache (Real Academia Española de la Lengua) definiert den Begriff “desgravar” als “bestimmte Posten von der Bemessungsgrundlage einer Steuer abziehen”.
So zum Beispiel der Abzug der Beiträge zu einem Pensionsplan, dessen Betrag von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wird.
Es erfolgt also eine Steuerreduktion („reducción fiscal“), ähnlich in Deutschland dem Abzug von Werbungskosten, Ausgaben oder Freibeträgen, um die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern, auf die dann der für jeden Steuerpflichtigen allgemein geltende Steuersatz angewendet wird, um die Steuerschuld zu ermitteln.
Sobald dann diese Steuerbemessungsgrundlage („base liquidable“) feststeht, werden die allgemeinen staatlichen einerseits und die regionalen Steuertarife („escalas“) der Gebietsautonomie des Wohnsitzes andererseits angewandt und schließlich die Steuerschuld (“cuota íntegra“) ermittelt, von welcher schließlich ggf. Abzüge („deducciones“)erfolgen können.
Steuerabzüge Spanien („Deducciones fiscales“):
Unter “Abziehen” (deducir) versteht das Wörterbuch der Königlichen Spanischen Akademie die Handlung des “Reduzierens, Subtrahierens, Abziehens eines Postens von einem Betrag”. Die Bezugnahme des Wörterbuchs auf “einen Betrag” führt zur Unterscheidung zwischen den Begriffen.
Das bedeutet, dass sich ohne oder aber nach Anwendung der Steuererleichterung an der Bemessungsgrundlage die Steuerschuld als Endergebnis der Steuererklärung ergeben würde, wenn es in diesem Stadium nicht noch möglich wäre, den Steuerbetrag („cuota integra) zu reduzieren, sofern ein staatlicher oder ein Abzug der Gebietsautonomie der Ansässigkeit anwendbar ist.
So zum Beispiel der Abzug für den Erwerb des Hauptwohnsitzes des Steuerpflichtigen. Mit diesem Abzug kann der Steuerpflichtige für vor dem Jahr 2013 erworbene Immobilien einen bestimmten Prozentsatz der für den Erwerb gezahlten Beträge absetzen. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz vom Gesamtbetrag, der für die Finanzierung der Wohnung (Tilgung und Zinsen) gezahlt wurde, verwendet und in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen von der Steuerquote abgezogen.
Ähnlich können Spendenbeträge mit einem Prozentsatz abgesetzt werden oder für Ausbildung von Mitarbeitern aufgewandte Beträge.
Auch kann der Steuerpflichtige für Investitionen in neu gegründete Unternehmen (“startups”), 20 % der investierten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Jahr absetzen.
Steuerabzüge Spanien – Unterschied zwischen Steuererleichterung und Steuerabzug
Während bei Steuererleichterung in voller Höhe vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, um einen Nettoertrag zu erhalten, erfolgt bei den Steuerabzügen eine Kürzung um einen bestimmten gesetzlich festgelegten Prozentsatz, die dann auf den zu zahlenden Betrag (die Bruttosteuerschuld, „cuota integra“) angewandt wird.
Oder anders ausgedrückt, unter Steuererleichterung versteht man die Anrechnung von Ausgaben, um sie bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage einer Steuer (z. B. vom Einkommen) abzuziehen. Sie unterscheidet sich vom Abzug, der darin besteht, dass bestimmte Beträge von der Steuerschuld abgezogen werden, wenn dies gesetzlich festgelegt ist.
Die Steuererleichterung entspricht eher der vollständigen Beseitigung eines bestimmten Steuerbetrags, während es bei einem Steuerabzug darum geht, einen Teil oder einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Wenn also eine Befreiung von 100 % für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge bestünde, handelte es sich um eine Steuererleichterung, während bei einer Befreiung von 50 % ein Abzug erfolgt.
Noch vereinfachter gesagt, wird im ersten Fall der gesetzlich zu versteuernde Betrag reduziert, im anderen Fall die Steuerschuld.
Steuerabzüge Spanien – Steuerschuld
Zieht man von der Bruttosteuerschuld die entsprechenden staatlichen und regionalen Abzüge ab, erhält man die Nettosteuerschuld („cuota liquida“), auf die ggf. noch die folgenden, weiteren Abzüge erfolgen können:
– Abzug für internationale Doppelbesteuerung:
– Für im Ausland erzielte und versteuerte Einkünfte.
– Internationale Steuertransparenzregelung („transparencia fiscal internacional“)
– Abzug für Doppelbesteuerung bei der Anrechnung von Einkünften aus der Übertragung von Bildrechten.
Zieht man die oben genannten Abzüge von der zu zahlenden Nettosteuer(„cuota liquida“) ab, erhält man die sich aus der Selbstveranlagung ergebende Steuerschuld, von der man ggf. vorgenommene Einbehalte, Abschlagszahlungen und Ratenzahlungen abzieht, was die grds. zu zahlende Differenzsteuerquote („cuota diferencial“) ergibt, sofern nicht noch folgende weitere Abzüge vorgenommen werden können:
- Mutterschaft
- kinderreiche Familien
- unterhaltsberechtigte Kinder mit Behinderungen oder sonstige abhängige Personen mit Behinderungen
Steuerliche Abschreibung als abzugsfähige Ausgabe (gasto deducible)
Bei der steuerlichen Abschreibung handelt es sich um die Erfassung der Abnutzung von Wirtschaftsgütern aufgrund ihrer Nutzung. Die Abschreibung ist die Aufzeichnung des Wertes, den ein Investitionsgut im Laufe der Zeit durch die Verschlechterung verliert, die dadurch entsteht, dass es zur Erzielung von Einkommen genutzt wird.
©2022 Verfasser Steuerabzüge Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht