Sachbezüge Spanien

Sachbezüge SpanienSachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an Mitarbeiter, die nicht in Geld, sondern in geldwerten Vorteilen bestehen und den Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zufließen. Diese Form des Arbeitslohns wird auch als geldwerter Vorteil oder Sachlohn bezeichnet. Der Beitrag Sachbezüge Spanien erläutert die dortigen Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Gewährung von Sachleistungen und geldwerten Vorteilen.

Unter solchen Sachbezügen versteht man in Spanien sämtliche nichtmonetären Leistungen oder Vorteile, die kostenlos oder unter dem Marktwert für private Zwecke des Arbeitnehmers gewährt werden.
Eine solche Vergütung kann in der Nutzung einer Wohnung oder eines Fahrzeugs liegen, in der Übernahme von Krankenversicherungsprämien, von Schulgeld oder Kindergartenbeiträgen, bzw. den Zugang zu Sportanlagen, usw. umfassen.

Nach Art. 26 des spanischen Arbeitnehmergesetzes („Estatuto de los Trabajadores“) dürfen diese Leistungen 30 % der Gesamtvergütung der eingestellten Person nicht überschreiten.

Sachbezüge Spanien – Arten

Unter der Sachbezügen finden sich folgende

  • Wohnung: Der Arbeitgeber stellt Arbeitnehmern eine Wohnung zur Verfügung. Dies ist in der Regel vor allem für Mitarbeiter gedacht, die aus beruflichen Gründen vorübergehend in eine andere Stadt oder ein anderes Land ziehen müssen. Auch die Zahlung von Wohnungsgeld oder die ggf. teilweise Übernahme der Miete kommt in Betracht.
  • Kraftfahrzeuge: Der Arbeitgeber stellt Arbeitnehmern einen Firmenwagen für die private und berufliche Nutzung zur Verfügung. Sie richtet sich vor allem an Mitarbeiter, die sich aus beruflichen Gründen regelmäßig von ihrem Arbeitsplatz entfernen müssen.
  • Krankenversicherung: Das Unternehmen bietet die Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer und ggf. deren Familie an.
    Dies kann dazu beitragen, diese Kosten der Arbeitnehmer zu senken, und ist in Spanien bis zu einer Grenze von 500 Euro pro Jahr steuerfrei.
  • Beiträge zur Altersvorsorge: Das Unternehmen leistet im Namen der Arbeitnehmer Beiträge zur Altersvorsorge („planes de pensiones“).
    Diese Beträge verringern die Steuerbemessungsgrundlage in der Einkommensteuererklärung bis zu einem Höchstbetrag von 8.500 Euro pro Jahr.
  • Aktienoptionen: Der Mitarbeiter erhält Aktien des Unternehmens.
  • Darlehen: häufig zu einem Zinssatz, der unter dem gesetzlichen Zinssatz liegt.


Sachbezüge Spanien – Steuerliche Auswirkungen

Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen werden Sachbezüge grds. als Arbeitseinkommen besteuert und unterliegen daher der Einkommensteuer („IRPF“). Um diese Leistungen des Arbeitgebers korrekt zu verbuchen, bedürfen sie einer Bewertung. Dazu werden spezifische Vorschriften berücksichtigt, die den Wert dieser Sachbezüge definieren, welcher in der entsprechenden Lohnabrechnung Niederschlag finden muss.

Der Arbeitgeber ist für die entsprechende Lohnsteuerabfuhr verantwortlich (es erfolgt kein Einbehalt, da es sich bei der Leistung um einen Vermögenswert handelt), die an den Arbeitnehmer weitergegeben wird oder nicht.

So kann Wohnungsgeld einen Sachbezug darstellen, wenn diese vom Unternehmen unentgeltlich, kostenlos oder zu einem niedrigeren Mietpreis zur Verfügung gestellt wird, als dies bei einer Anmietung auf dem freien Immobilienmarkt der Fall gewesen wäre. Ebenso im Falle, dass die Wohnung vom Arbeitgeber angemietet und dann, ggf. günstiger, dem Arbeitnehmer überlassen wird.

Die Bewertung hängt von der jeweiligen Leistung bzw. dem Gegenstand ab. Handelt es sich beispielsweise um ein Haus, das nicht im Eigentum des Unternehmens steht, so entspricht die Sachleistung der Entrichtung der monatlichen Zahlung aus dem Mietvertrag.
Befindet sich die Immobilie hingegen im Eigentum des Unternehmens, wird die jährliche Vergütung mit 10 % des Katasterwerts (bzw. 5 %, wenn dieser in den letzten zehn Jahren revidiert wurde) angesetzt (Artikel 42 und 43 des Gesetzes 35/2006 über die Einkommenssteuer für natürliche Personen und in der teilweisen Änderrung der Gesetze über die Körperschaftsteuer, die Einkommenssteuer für Nichtansässige und die Vermögensteuer).
Nur in Ausnahmefällen kann die vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Wohnung nicht als Sachlohn angesehen werden, sondern wird im Gegenteil zu einem lohnunabhängigen Konzept. Dies, wenn der Arbeitnehmer vom Unternehmen punktuell an einem anderen Ort als dem seines gewöhnlichen Wohnsitzes und in einer solchen Entfernung eingesetzt werden, dass er vorübergehend gezwungen ist, sich für die Verrichtung der Arbeit an einen anderen Ort als den seiner gewöhnlichen Arbeitsstätte zu begeben. Wenn der Arbeitnehmer an seinen Heimatort zurückkehrt, entfällt der entsprechende Betrag für die Unterkunft.

Auch bei der Bewertung der Sachbezüge für die Nutzung eines Autos muss unterschieden werden, ob das Auto im Eigentum des Unternehmens steht oder geleast ist. Steht das Fahrzeug im Eigentum des Unternehmens, so entspricht die Bewertung 20 % der Anschaffungskosten pro Jahr, einschließlich der Steuern.
Im Falle des Leasings wird der Vermögenswert mit 20 % des Marktwerts bewertet, der sich ergeben würde, wenn das Fahrzeug neu wäre.
Soweit das Fahrzeug betrieblich und privat genutzt wird, erfolgt die Anrechnung als Arbeitseinkommen nur für den Teil des Fahrzeugs, der für private Zwecke genutzt wird.

Steuerbefreite Sachbezüge in Spanien

Tatsächlich sind nur bestimmte Leistungen nach dem spanischen Einkommensteuergesetz von der Steuer befreit:

  • Produkte zu ermäßigten Preisen in Betriebskantinen oder -küchen.
  • Restaurantgutscheine bis zu einem Höchstbetrag von 11 Euro pro Tag.
  • Krankenversicherung mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Jahr.
  • Kollektive Personenbeförderung bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Jahr.
  • Kindergartengutscheine ohne Betragsbegrenzung.
  • Aktienoptionen, deren Freibetragsgrenze mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Förderung des Ökosystems aufstrebender Unternehmen (bekannt als Gesetz für Start-ups) unter bestimmten Voraussetzungen von 12.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht wurde, mit dem Ziel, Talente anzuziehen und zu binden.
    Aktienoptionen gelten als Sachbezüge und sind nach dem neuen Gesetz nur dann steuerpflichtig, wenn das Unternehmen verkauft wird, an die Börse geht oder mehr als 10 Jahre seit ihrer Gewährung vergangen sind.
    Die Befreiung hat zur Voraussetzung, dass das Unternehmen weniger als fünf Jahre alt ist. Es gilt eine 30 %ige Ermäßigung auf den 12.000 Euro übersteigenden Betrag, der nicht von der Einkommenssteuer befreit ist, wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem Datum der Ausübung mehr als zwei Jahre liegen.
    Damit die Steuerbefreiung wirksam wird, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
    Die abgegebenen Aktien müssen dem Unternehmen selbst oder einem anderen Unternehmen der Gruppe gehören.
    Der Begünstigte muss in einem Arbeitsverhältnis zu dem Unternehmen stehen.
    Der Arbeitnehmer darf weder einzeln noch gemeinsam eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 5 % an dem Unternehmen halten.
    Die Aktien müssen drei Jahre lang ab Ausübung der Option gehalten werden. Werden sie früher verkauft, muss eine Nachtragserklärung abgegeben werden.

Da sie eine Form der Vergütung darstellen, müssen Sachbezüge nicht nur in der Lohnabrechnung, sondern auch in einer Klausel des Arbeitsvertrags aufgeführt werden.

Sachbezüge Spanien – Flexibler Vergütungsplan

Ein flexibler Vergütungsplan ist ein Vergütungssystem, das der Belegschaft die Wahl ermöglicht, wie sie einen Teil ihres Gehalts erhalten möchte. Anstatt ihr gesamtes Gehalt in bar zu erhalten, kann das angestellte Personal sich dafür entscheiden, einen Teil des Gehalts in Form von Sachleistungen zu erhalten. Es geht also nicht darum, dem Arbeitnehmer z.B. Bargeld auszuhändigen, damit er bestimmte Waren oder Leistungen damit bezahlt. Es geht um die, kostenlose oder kostengünstigere Beschaffung bestimmter Produkte oder Dienstleistungen (wie z.B. im Restaurant oder zum Transport).

Ziel ist es, die Nettovergütung der Mitarbeiter zu erhöhen, ohne dabei die Steuerkosten für die Mitarbeiter oder das Unternehmen zu erhöhen.
Dies als Instrument, um Mitarbeiter zu akquirieren, zu halten und zu motivieren.

Die Einführung eines flexiblen Vergütungsplans in einem Unternehmen ist eine wichtige Entscheidung, die eine entsprechende Planung erfordert. Unabhängig von der Größe des Unternehmen und der Anzahl seiner Mitarbeiter sind die Anforderungen und Einschränkungen hinsichtlich ihres flexiblen Vergütungsplans die gleichen:

Das Gesetz regelt alles, was Sachbezüge betrifft, in der Allgemeinen Verordnung über die Einkommensteuer, Artikel 42 des Gesetzes 35/2006. Dieser Artikel legt bestimmte erforderliche Anforderungen fest, damit Sachbezüge als flexible Vergütungen gelten können.

  • Der Gesamtbetrag der flexiblen Vergütung darf 30 % der Jahresvergütung des Arbeitnehmers nicht überschreiten.
  • Die Beitragsbasis in der Gehaltsabrechnung eines Arbeitnehmers, der von der flexiblen Vergütung profitiert, ändert sich nicht, sondern ist dieselbe wie die eines Arbeitnehmers, der sich nicht dem Plan anschließt. Die Änderung realisiert sich im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).
  • Es handelt sich um eine Leistung für den Arbeitnehmer, die dieser freiwillig in Anspruch nehmen kann und mithin nicht obligatorisch ist. Die Umsetzung dieser Vergütungspläne für den Arbeitnehmer darf für diesen nicht mit Kosten verbunden sein.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses profitiert der Arbeitnehmer nicht mehr von der flexiblen Vergütung.
  • Die Ausgaben, die sich aus der Arbeitstätigkeit ergeben, werden nicht als flexible Vergütung berücksichtigt. In diesem Fall würden sie als arbeitsbezogene Diäten angesehen werden und das Unternehmen müsste die Zahlung übernehmen.

Zu beachten ist, dass eine Änderung des bereits bestehenden Arbeitsvertrags vorgenommen werden muss.

Der Aufwand der Umsetzung hängt von der persönlichen Lebenssituation eines jeden Mitarbeiters ab. Für eine/n Mitarbeiter/in können flexible Zahlungen bspw. für flexible Vergütung durch Zahlung von Kinderbetreuungskosten entstehen, für einen anderen Mitarbeiter kann eines oder mehrere völlig andere Konzepte zu berücksichtigen sein. Das heißt, es müssen zuvor diese Sachverhalte geklärt werden. Erst dann kann der Aufwand für die Prüfung uind Berechnung jedes einzelnen Mitarbeiters bestimmt werden.
Um beim Beispiel der Kinderbetreuungskosten zu bleiben, so sind Kindergartenkosten nicht zwingend in jedem Monat gleich, da Variablen durch bspw. Aktivitäten und viele andere Umstände entstehen können. Das bedeutet, dass es notwendig sein kann, in jedem Monat neue Berechnungen der Lohnsteuer des einzelnen Mitarbeiters vorzunehmen.

©2023 Verfasser Sachbezüge Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht