Kindergeld Spanien

Kindergeld SpanienBislang existiert in Spanien kein Kindergeld, wie dies bspw. in Deutschland bekannt ist. Auf EU-Ebene steht es den Ländern frei, eigene Regeln für den Anspruch auf Leistungen und Dienste festzulegen. Jedes Land gewährt bestimmte Familienleistungen; deren Höhe und die dafür geltenden Bedingungen sind aber sehr unterschiedlich. In einigen Ländern werden regelmäßige Zahlungen geleistet, während in anderen Ländern anstelle von Zahlungen je nach Familiensituation steuerliche Vergünstigungen zum Tragen kommen. Der Beitrag „Kindergeld Spanien“ informiert über die staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern in Spanien.

1. Kindergeld in Deutschland

Das Kindergeld ist in Deutschland im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt – konkret in den §§ 62 bis 78 EStG. Diese Vorschriften bilden die zentrale gesetzliche Grundlage für die Anspruchsvoraussetzungen, Antragstellung und Auszahlung.

Der Zweck des Kindergeldes in Deutschland ist es, Familien finanziell zu entlasten und den grundrechtlich geschützten Anspruch auf Förderung der Familie umzusetzen. Es gehört zum sogenannten Familienleistungsausgleich im deutschen Steuerrecht.

2. Kindergeld Spanien

Bislang existieren in Spanien nur der sogenannte „Ingreso Mínimo Vital” (IMV), der Complemento de Ayuda para la Infancia“ (CAPI) und der “Cheque familiar”.

a. Der „Ingreso Mínimo Vital“, geregelt durch das königliche Gesetzesdekret 20/2020 vom 29. Mai.), ist eine nicht beitragspflichtige Sozialleistung, die von der spanischen Sozialversicherung („Seguridad Social“) verwaltet wird. Sie soll ein Mindestmaß an Einkommen für Personen und Haushalte gewährleisten, die sich in einer wirtschaftlich verletzlichen Situation befinden.

Sein Zweck besteht in der Gewährleistung eines Mindesteinkommens für Personen, die über kein oder zu geringes Einkommen verfügen. Diese Leistung kann mit anderen Einkünften kombiniert werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

b. Ergänzungsleistung zum „IMV“

Für Familien mit Anspruch auf das „Ingreso Mínimo Vital“ besteht weiterhin die Möglichkeit, den „Complemento de Ayuda para la Infancia“ (CAPI) zu beantragen. Dieser Zusatz ist einkommensabhängig, da er an den IMV-Anspruch gekoppelt ist. Die monatliche Unterstützung pro Kind beträgt zwischen 57 € und 115 €.

c. Übergangsleistung „Asignación por hijo a cargo“

Diese Leistung bestand bereits vor Einführung des IMV und wird weiterhin für bestimmte Gruppen gezahlt:

  • Für Kinder unter 18 Jahren, deren Eltern unterhalb festgelegter Einkommensgrenzen liegen
  • oder für Kinder mit einer Behinderung (≥ 65 %), unabhängig vom Einkommen
  • Auszahlung: halbjährlich (Januar, Juli)
  • Steuerfrei

Die Leistung ist als Übergangslösung weiterhin aktiv, wird aber sukzessive durch IMV und neue Modelle ersetzt.

Auf dem Portal der Seguridad Social (INSS) finden sich die Voraussetzungen, Beträge, Formular sowie Hinweise zur Antragstellung:
Dort findet sich eine Beschreibung der Leistung, Anspruchsvoraussetzungen, Einkommensgrenzen, Höhe und Zahlungsmodalitäten, Ablauf des Antrags, Fristen und erforderliche Dokumente.

d. steuerliche Familienvorteile – „Cheque familiar“

Familien mit mindestens drei Kindern (sog. „familia numerosa“) haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Dieser beträgt:

  • 1.200 €/Jahr bei drei Kindern
  • 2.400 €/Jahr bei vier oder mehr Kindern
  • zusätzlich 600 € pro weiterem Kind

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag monatlich als Vorschuss (100 €/200 €) über das Formular Modell 143 und ist unabhängig von der Steuererklärung über die spanischen Finanzbehörde (Agencia Tributaria) abrufbar.

Fazit: Spanien liegt mit seinen Leistungen für Kinder erheblich von Regelungen anderer wirtschaftlich starker europäischer Länder entfernt und  antwortet bislang nicht auf demographische Herausforderungen oder negative Effekte der kalten Progression.

 

©2020 Verfasser Kindergeld Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht