Steuersätze Spanien

Der Steuersatz ist der Prozentsatz, der auf die Bemessungsgrundlage einer Steuer angewendet wird, um den an das Finanzamt zu zahlenden Betrag („cuota“) zu berechnen. Er stellt eine der zentralen Variablen bei der Berechnung von Steuern dar und wird mithin verwendet, um zu bestimmen, welchen Betrag ein Steuerpflichtiger – gleich ob eine natürliche Person oder ein Unternehmen – je nach Höhe des Einkommens, der in Rede stehenden Güter oder der steuerpflichtigen Aktivitäten zahlen muss. Der Beitrag “Steuersätze Spanien” erläutert zu den wesentlichen spanischen Steuersätzen und verweist auf die jeweiligen Steuergebiete.

Mit Steuersätzen bedient sich der Staat eines Basisinstruments um der Verwaltung die Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen zu können, wie der Sicherstellung des sozialen Wohlergehens, da Steuern u. a. zur Finanzierung öffentlicher Leistungen wie Bildung, Gesundheit und Infrastruktur verwendet werden. Steuern und Steuersätze wirken sich im Allgemeinen direkt auf den Endpreis von Waren und Dienstleistungen aus, den Verbraucher zahlen. Diese werden von der Regierung bestimmt und von Institutionen wie der Steuerbehörde (in Spanien, der Agencia Tributaria, AEAT) verwaltet.

Arten Steuersätze Spanien

Obwohl dies je nach dem in Rede stehenden Land durchaus variieren und politischen sowie fiskalischen Entscheidungen unterliegen, gibt es allgemein zwei Arten von Steuersätzen:

  1. Feste Steuersätze: bedeuten, dass der gleiche Prozentsatz gleichermaßen für alle Steuerpflichtigen, unabhängig von deren Einkommenshöhe oder dem Wert des Gutes oder der Dienstleistung gilt, so z.B. die Umsatz- oder Mehrwertsteuer (in Spanien Impuesto sobre el valar anadido, IVA).
  2. Progressive Steuersätze: Diese variieren je nach Höhe der Bemessungsgrundlage. Ein Beispiel ist die Einkommensteuer (in Spanien IRPF), bei welcher der Steuersatz mit steigenden Einkommen progressiv ansteigend zunimmt.

Darüber hinaus können Steuersätze unterteilt werden in:

  • Direkte Steuern: Sie betreffen direkt das Einkommen oder das Vermögen des Steuerpflichtigen (also z. B. die Einkommensteuer oder Vermögensteuer, bzw. Solidaritätssteuer).
  • Indirekte Steuern: Diese werden vom Endverbraucher über den Preis von Waren und Dienstleistungen gezahlt, wie z. B. Sondersteuern auf Tabak oder Kraftstoffe.

Steuersätze der Mehrwertsteuer (IVA) in Spanien

Die Mehrwertsteuer (IVA) ist eine indirekte und feste Steuer, die den Konsum von Waren und Dienstleistungen besteuert. In Spanien wird der Steuersatz in drei Kategorien unterteilt, um die Steuerlast je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung zu differenzieren.  Dies spiegelt wirtschaftliche sowie soziale Politiken wider:

  • Allgemeiner Umsatzsteuersatz von 21%: Dieser wird auf die meisten alltäglichen Konsumgüter angewendet.
  • Reduzierter Steuersatz von 10%: Dieser wird auf Waren und Dienstleistungen angewendet, die aus sozialer Sicht als wesentlich gelten, um Ungleichheiten zu verringern, wie z. B. die meisten Lebensmittel, öffentliche Verkehrsmittel oder Gastronomiedienstleistungen.
  • Stark reduzierter Steuersatz von 4%: Dieser gilt für Produkte und Dienstleistungen des Grundbedarfs, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu ihnen haben. Dazu gehören beispielsweise Produkte wie Brot, Milch oder Obst, aber auch Medikamente und Sozialwohnungen.

Die unterschiedlichen Steuersätze liegen darin begründet, dass mit diesen Sätzen die Steuerlast angepasst werden kann, um ggf. bestimmte Wirtschaftssektoren zu begünstigen oder dem Bürger den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern zu gewährleisten.

Es gibt zudem Steuerbefreiungen für bestimmte Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, wie etwa bei Transaktionen durch öffentliche Verwaltungen.

Steuersätze bei der Einkommensteuer (IRPF)

Die Einkommensteuer der natürlichen Personen (Impuesto sobre la renta de las personas fisicas, IRPF) ist eine direkte und progressive Steuer, welche die in einem Steuerjahr (Veranlagungszeitraum) erzielten Einkünfte besteuert. Das bedeutet, dass mit zunehmendem Einkommen der Prozentsatz der zu zahlenden Steuer ebenfalls steigt (Progression).

Für die Berechnung des Steuersatzes gelten in Spanien im Jahr 2024 grds. folgende Einkommensstufen:

  • Bis 12.450 €: Steuersatz von 19%.
  • Von 12.451 € bis 20.200 €: Steuersatz von 24%.
  • Von 20.201 € bis 35.200 €: Steuersatz von 30%.
  • Von 35.201 € bis 60.000 €: Steuersatz von 37%.
  • Von 60.001 € bis 300.000 €: Steuersatz von 45%.
  • Ab 300.001 €: Steuersatz von 47%.

Diese Steuersätze betreffen Einkommen von in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen.

Beschränkt Steuerpflichtige versteuern aber auf Basis eines reduzierten, festen Steuersatzes, so z. B. in Spanien nicht ansässige Steuerpflichtige mit dort erzielten Einkünften, wie bspw. Mieteinkünften einer vermieteten Ferienwohnung.

Unter bestimmten Voraussetzungen existieren spezielle Steuersätze wie z. B. des so genannten Beckham-Sonderstatus. So können unter gesetzlich geregelten engen Bedingungen von unbeschränkt Steuerpflichtigen für einen bestimmten Zeitraum die Steuersätze eines beschränkt Steuerpflichtigen angewandt werden.

Die o. a. Staffelung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen dient dazu, ein progressives Steuersystem bei steigenden Einkommen anzuwenden, um eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung der Steuerlast und eine sozial gerechtere Umverteilung zu erreichen. Der dieser Staffelung entsprechende Steuersatz ist bei Mitarbeitern bereits im Rahmen des Abzugs der Lohnsteuer zu berücksichtigen.

Es ist jedoch zu beachten, dass es beim IRPF auch Abzüge und Steuerermäßigungen gibt, welche die Bemessungsgrundlage reduzieren und somit den Steuerbetrag verringern können. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Wohnraum, Behinderungen oder die Unterstützung von kinderreichen Familien.

Bemessungsgrundlage Steuersätze in Spanien

Die Bemessungsgrundlage (base imponible, BI) in der Einkommenssteuererklärung ist der Wert, auf dessen Grundlage die zu zahlenden Steuern, sei es als Angestellter oder Selbstständiger, berechnet werden. Zu beachten ist, dass in Spanien sowohl für Mitarbeiter als auch für Selbständige Abzüge von Unternehmern vorzunehmen und an das spanische Finanzamt abzuführen sind.

Die Bemessungsgrundlage einer Rechnung ist der Gesamtbetrag eines Verkaufs, bevor Steuern und Abzüge angewendet werden. Das heißt, es handelt sich um den Bruttobetrag, den Selbstständige und Unternehmen für ihre Leistung erhalten, ohne Steuern hinzuzufügen oder Abzüge bzw. Rabatte abzuziehen.

Bemessungsgrundlage ist also der Betrag, auf dessen Grundlage bspw. die Steuern und Abzüge eines Arbeitnehmers berechnet werden. In einer Rechnung ist es die Summe, die hauptsächlich aus der Arbeitsleistung und den Kosten besteht; in der Einkommenssteuererklärung ist es die Summe aller Einkünfte, die eine Person in einem Steuerjahr erzielt hat.

Um die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (IRPF) zu berechnen, müssen die Einkünfte aus der allgemeinen Bemessungsgrundlage und der Bemessungsgrundlage für Ersparnisse addiert werden, den beiden Gruppen, in welche die Einkünfte unterteilt werden.

Bemessungsgrundlage Einkommensteuer

Allgemeine steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: In dieser Gruppe werden alle Einkünfte aus Arbeit, Immobilienkapital und beweglichem Kapital gemäß Artikel 25.4 des Gesetzes sowie Einkünfte aus verbundenen Unternehmen und aus wirtschaftlichen Tätigkeiten erfasst. Zum Beispiel würden hier dein Gehalt und die Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie hinzugefügt.

Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Sparkapital (renta de ahorro): Hier werden alle Einkünfte aus Eigenkapital von Unternehmen, der Überlassung von Eigenkapital an Dritte, Lebens- oder Invaliditätsversicherungen sowie Einkünfte, die auf Kapitalverzinsung beruhen, erklärt. Zum Beispiel würden die Zinsen aus Spareinlagen wie Festgeldkonten und verzinsten Konten hier hinzugefügt werden.

Die Steuerbehörde erlaubt es, Reduzierungen durch Beiträge zu sozialen Vorsorgesystemen wie Rentenplänen anzuwenden.

Die zu versteuernde Bemessungsgrundlage (base liquidable) ist die Bemessungsgrundlage nach Abzug der Reduzierungen, auf die der Steuerpflichtige Anspruch hat.


Weitere häufige Steuersätze in Spanien

Neben den Steuersätzen für IVA und IRPF gibt es in Spanien weitere Steuerarten, mit entsprechenden Steuersätzen, wie:

  • Körperschaftsteuer: Diese besteuert die Gewinne von Unternehmen.
  • Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI): Diese wird auf das Eigentum von Immobilien erhoben.
  • Grunderwerbsteuer: Diese besteuert Übertragungen und dingliche Rechte an städtischen Immobilien, ländlichen Immobilien und Liegeplätzen
  • Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer: Diese betrifft die Übertragung von Vermögen durch Erbschaften oder Schenkungen.

Körperschaftsteuersätze Spanien

Steuersubjekte Steuersätze 2022
Allgemeiner Steuersatz 25%
Neu gegründete Gesellschaften gemäß Artikel 29.1 des KöStG (LIS, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (sofern sie nicht einem niedrigeren Steuersatz unterliegen).
Diese Gesellschaften wenden diese Skala im ersten Veranklagungszeitraum mit positiver Steuerbemessungsgrundlage (BI) und im folgenden an:
15%
Neu gegründete Gesellschaften, die zwischen dem 1.1.2013 und dem 31.12.2014 gegründet wurden, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und gemäß der 22. Übergangsbestimmung der LIS weiterhin den in der 19. Zusatzbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2004 festgelegten Steuersatz anwenden dürfen:
  • Für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage zwischen 0 und 300.000 Euro
15%
  • Für den verbleibenden Teil der Steuerbemessungsgrundlage
20%
Organisationen ohne Gewinnabsicht, die nicht die Anforderungen des Gesetzes 49/2002 erfüllen 25%
Kreditgenossenschaften und ländliche Sparkassen Ergebnis der Tätigkeit 25%
sonstige Tätigkeit 30%
Steuergeschützte Genossenschaften Ergebnis der Tätigkeit 20%
Ergebnis sonst. Tätigkeit 25%
An der Börse notierte Aktiengesellschaften für Immobilieninvestitionen (SOCIMI) (Gesetz 11/2009) Allgem. Steuersatz 0%
Sondersteuer auf ausgeschütt. Gewinne 19%
Sondersteuer auf nicht ausgeschütt. Gewinne 15%
Organisationen ohne Gewinnabsicht, welche die Anforderungen des Gesetzes 49/2002 erfüllen 10%
Organisationen der Sonderzone der Kanaren (ZEC,  Artikel 43 Gesetz 19/1994) 4%
SICAV (Investmentgesellschaften mit variablem Kapital) mit bestimmten Bedingungen gemäß Artikel 29.4 LIS 1%
Finanzielle Investmentfonds gemäß Gesetz 35/2003: 1%
Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds mit bestimmten Bedingungen gemäß Artikel 29.4 LIS 1%
Marktregulierungsfonds für Hypothekendarlehen 1%
Pensionsfonds gemäß Königlichem Gesetzesdekret 1/2002: 0%
Gesellschaften, die sich der Exploration, Forschung und Förderung von Kohlenwasserstoffvorkommen sowie anderen Tätigkeiten gemäß Gesetz 34/1998 widmen. 30%
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Raffination sowie alle anderen Tätigkeiten, die sich von der Exploration, Forschung, Förderung, dem Transport, der Lagerung, der Reinigung und dem Verkauf von gewonnenen Kohlenwasserstoffen oder der unterirdischen Lagerung von Kohlenwasserstoffen im Eigentum Dritter unterscheiden. 25%
Kreditinstitute 30%

Es ist zu beachten, dass die Steuersätze für manche Steuern je nach geltendem Steuerrecht und gegebenenfalls auch regionalen Unterschieden variieren können, da autonome Gemeinschaften in Spanien über Befugnisse in Bezug auf bestimmte Steuern verfügen.

©2023 Verfasser Steuersätze Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht