Buchhaltung Spanien

Buchhaltung SpanienDie Buchhaltung in Spanien muss in Übereinstimmung mit dem so genannten “Allgemeinen Plan für das Rechnungswesen (“Plan General Contable”, abgek. PGC)” erstellt werden. Dieser bildet den rechtlichen Rahmen, in dem die Pflichten und Abläufe der buchhalterischen Tätigkeiten festgelegt sind, die alle Unternehmen in Spanien einhalten müssen. Die auf dieser Basis erstellte Buchführung ermöglicht es, den Stand der Konten jederzeit kontrollieren und einen Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens erhalten zu können.

Der allgemeine Buchhaltungsplan (PGC) ist ein Instrument, welches die aktuellen Vorschriften zur Buchhaltung für Unternehmen in Spanien enthält. Er stellt den rechtlichen und ordnungspolitische Rahmen für die Erstellung der Finanzbuchhaltung und deren Produkt, den Jahresabschluss, der mit der Hinterlegung im Handelsregister Öffentlichkeit erlangt, dar.

Obschon die meisten Rechnungslegungsgrundsätze in Spanien im PGC festlegt sind, sind auch andere Vorschriften zu berücksichtigen, so z. B.

– das spanische Handelsgesetzbuch (“Código de comercio“) und die gesamte Handelsgesetzgebung oder

– die GAAP (“Generally Accepted Accounting Principles”)

Wie jedes Land, so hat auch Spanien seine eigenen Rechnungslegungsvorschriften, wobei die “IFRS” (“Financial Reporting Standards”) für börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute und der PGC sowie der PGC für KMU nebeneinander gelten.

Dieser spanische Gesamtkontenplan wird vom Buchführungs- und Wirtschaftsprüfungsinstitut (“Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas”, ICAC) erstellt, einer unabhängigen Einrichtung, die dem Wirtschafts- und Finanzministerium untersteht. Dieses ist für die Festlegung der Rechnungslegungsvorschriften und -grundsätze zuständig, welche die Unternehmen befolgen müssen, um eine korrekte Darstellung ihrer finanziellen Situation zu gewährleisten.

Buchhaltung Spanien – Programme

Anders als in Deutschland wo auf breiter Ebene zumeist mit Buchhaltungssoftware wie DATEV gearbeitet wird, muss in Spanien zwingend mit lokalen Programmen die an den spanischen Buchführungsplan angepasst sind, gearbeitet werden, die bspw. die spanischen Regeln zur Abschreibung berücksichtigen.

Jedwedes spanische Programm für Lohnbuchhaltung und Buchführung lässt eine Nutzung der Daten innerhalb des Programms und auch das Erstellen einer SEPA-Datei zu, grds aber nicht einen Export nach außen in der Weise, dass dies automatisch durch ein Buchführungsprogramm in Deutschland aufgenommen werden könnte. Das heißt, der Buchungssatz kann grds. nur intern (in Spanien) genutzt werden. Grundsätzlich kann zwar die Buchung an sich exportiert werden, dies aber regelmäßig in einem abweichenden Format, welches das deutsche Programm nicht zulässt, so dass am Ende dort doch händisch zu buchen ist.
Es gibt in Spanien zwar Buchhaltungsprogramme, die bspw. mit DATEV in gewisser Weise kompatibel sein können. Die direkte Kompatibilität hängt jedoch von den spezifischen Funktionen des Programms und davon ab, wie die Daten zwischen beiden Systemen exportiert werden.

Buchhaltungsprogramme in Spanien, die mit DATEV ggf. kompatibel sein und Integrationsmöglichkeiten oder Datenexporte bieten könnten, sind z. B.:

  1. A3ERP: Diese Software wird in Spanien häufig für die Buchhaltungs-, Finanz- und Steuerverwaltung von Unternehmen genutzt. Obwohl sie keine direkte Integration mit DATEV bietet, ermöglicht sie den Export von Buchhaltungs- und Steuerdaten in gängige Formate (wie XML oder CSV), die mit einigen Anpassungen in DATEV importiert werden könnten.
  2. Sage 50cloud: Sage bietet Lösungen für die Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsverwaltung in Spanien. Auch wenn es keine direkte Integration mit DATEV gibt, erlaubt es den Export von Daten in gängige Formate, was die Anpassung an Systeme wie DATEV erleichtern könnte.
  3. Contasol: Contasol ist eine weitere Buchhaltungssoftware in Spanien, die den Export von Daten in gängige Formate ermöglicht. Sie kann nützlich sein, um sich mit anderen Systemen zu integrieren, obwohl auch hier zumeist Anpassungen notwendig sind, um sie mit DATEV kompatibel zu machen.

Im Allgemeinen erlauben einige Programme einen Export von Buchhaltungsdaten in Formate wie CSV, XML oder EDI, die anschließend für den Import in das deutsche System durch Konvertierungen oder zusätzliche Entwicklungen angepasst werden können. Regelmäßig ist aber der Aufwand sehr hoch, den die Unternehmen zumeist nur dann mit den entsprechenden Kosten auf sich nehmen, wenn die Integration zwischen beiden Systemen von entscheidender Bedeutung ist. In solchen Fällen werden mit den Softwareanbietern oder Beratungsunternehmen in Spanien maßgeschneiderte Lösungen entwickelt, welche regelmäßig auch die Schulung von Mitarbeitern beinhaltet.

 

©2021 Verfasser Buchhaltung Spanien: F. Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht