ENISA (Empresa Nacional de Innovación S.A.) ist ein spanisches öffentliches Unternehmen, das, über die Generaldirektion für Industrie und kleine und mittlere Unternehmen, dem Ministerium für Industrie und Tourismus untersteht. Die Hauptfunktionen bestehen in der Finanzierung tragfähiger und innovativer Unternehmensprojekte und der Bereitstellung von Finanzierungslinien durch Darlehen für Start-ups, KMU und Unternehmer. Besonders gefördert werden Innovation, Wachstum und die Modernisierung des spanischen Unternehmenssektors.
Besonderes Ziele sind die Förderung innovativen Unternehmertums und Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Gründungs- oder Expansionsphase. Der Beitrag ENISA Spanien erläutert zu den Voraussetzungen der Zertifizierung.
Das spanische Startup-Gesetz 28/2022 bietet jungen, innovativen Unternehmen zahlreiche Vorteile, darunter Steuererleichterungen, vereinfachte Verwaltungsprozesse und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten. Damit ein Unternehmen als Startup anerkannt wird, ist eine offizielle Zertifizierung durch ENISA erforderlich.
Gleiches gilt für bestimmte unternehmerische Tätigkeiten die grds. im Rahmen der Anwendung des Sonderstatus der “Beckham-Regelung” zum Ausschluss führen würden, allerdings dann zu der Möglichkeit der Anwendung des Spezialstatus führen können, soweit es sich im Rahmen der neuen Regelung (Art. 93, 1. b) 3°) um Aktivitäten iSd. Art. 70 des Gesetzes 14/2013 vom 27.11. handelt.
Voraussetzungen sind:
- Registrierung im ENISA-Kundenportal
Der erste Schritt besteht darin, sich im Enisa-Kundenportal anzumelden oder einen neuen Account zu erstellen.
- Besuch der offiziellen ENISA -Website.
- Registrierung oder Anmeldung mit Zugangsdaten.
- Navigation zum Bereich “ZERTIFIZIERUNGEN”.
- Klicken auf “FORMULAR AUSFÜLLEN”.
- Akzeptieren der Nutzungsbedingungen, um fortzufahren.
Sobald das Formular aufgerufen wurde, beginnt der eigentliche Antragsprozess.
- Daten des Antragstellers
In diesem Abschnitt müssen die Daten des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens sowie einer weiteren Kontaktperson angegeben werden. Diese Daten sind erforderlich, um die Verantwortlichkeiten klar zu definieren und eine schnelle Kommunikation zu gewährleisten.
Angaben zum gesetzlichen Vertreter:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- DNI/NIE (spanische Identifikationsnummer für Ausländer)
- Geschäftliche e-Mail-Adresse
- Notariell beglaubigte Vollmacht, falls der Antrag von einem Dritten eingereicht wird
Erforderliche Unternehmensdokumente:
- Steueridentifikationsnummer (NIF): Bestätigung der steuerlichen Registrierung
- Bescheinigung über steuerliche Unbedenklichkeit: Nachweis, dass das Unternehmen keine offenen Steuerschulden hat
- Bescheinigung über Sozialversicherungsabgaben: Belegt, dass das Unternehmen seinen Sozialversicherungspflichten nachkommt
- Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres
Falls das Unternehmen noch keine Jahresabschlüsse vorlegen kann, muss die entsprechende Checkbox markiert werden. In diesem Fall müssen die Gründungsurkunde sowie der Handelsregisterauszug als Ersatzdokumente hochgeladen werden.
- Unternehmensgruppe
Falls das Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe gehört, also von einer anderen Gesellschaft kontrolliert wird oder Gesellschafter hat, die juristische Personen sind, sind weitere Dokumente erforderlich:
- NIF der Muttergesellschaft
- Organisationsstruktur: Eine detaillierte Darstellung der Unternehmensgruppe, aus der die Hierarchien und Beteiligungsverhältnisse hervorgehen
Falls das Unternehmen keiner Gruppe angehört, kann dieser Abschnitt übersprungen und direkt mit dem nächsten Schritt fortgefahren werden.
- Geschäftsplan
Ein zentraler Bestandteil der Zertifizierung ist die Prüfung des Geschäftsmodells. Hierbei werden verschiedene Kriterien bewertet, um zu bestätigen, dass das Unternehmen tatsächlich als innovatives Startup eingestuft werden kann.
ENISA-Darlehen
Falls das Unternehmen in den letzten drei Jahren bereits ein Darlehen über ENISA in Spanien erhalten hat, entfällt die separate Bewertung der Innovationskraft und Skalierbarkeit. In diesem Fall gelten die vorherigen Prüfungen durch ENISA als ausreichend.
Innovationsgrad
Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn es eine neuartige Lösung oder Technologie entwickelt und einsetzt. Die folgenden Aspekte können den Innovationsgrad belegen:
- Nutzung eigener Technologien oder Entwicklung neuer Produkte/Dienstleistungen
- Patente, Marken oder Urheberrechte
- Unterscheidungsmerkmale gegenüber bestehenden Angeboten auf dem Markt
- Erhaltene Innovationspreise oder Förderungen
Skalierbarkeit
Ein weiteres wesentliches Kriterium ist die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells. Dabei werden folgende Aspekte geprüft:
- Marktpotenzial: Größe und Wachstum des Zielmarktes
- Wettbewerbsfähigkeit: Differenzierung von Mitbewerbern und langfristige Erfolgsaussichten
- Lebenszyklus des Unternehmens: Entwicklungsstand und Wachstumsperspektiven
- Managementteam: Erfahrung, Qualifikation und Führungsstruktur
- Gesellschafter, Lieferanten und Kunden: Unternehmensnetzwerk und strategische Partnerschaften
Ein gut strukturierter Geschäftsplan mit klar definierten Zielen, Finanzprognosen und Wachstumspotenzial verbessert die Chancen auf eine erfolgreiche Zertifizierung erheblich.
- Vorteile der Startup-Zertifizierung
Fazit ENISA Spanien
Die Zertifizierung als Startup bringt bedeutende Vorteile mit sich:
✅ Steuererleichterungen: Ermäßigter Körperschaftsteuersatz von 15 % statt 25 % in den ersten vier Jahren mit Gewinn
✅ Bürokratieabbau: Weniger Verwaltungsaufwand für Startups
✅ Bessere Finanzierungsmöglichkeiten: Erhöhter Zugang zu staatlichen Fördermitteln und privaten Investoren
✅ Mitarbeiterbeteiligung: Verbesserte steuerliche Bedingungen für Stock Options
©2023 ENISA Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht