Der Beitrag Steuerdaten Spanien erläutert in einer Gegenüberstellung mit den deutschen Regelungen zum Datenabgleich der Finanzämter in Deutschland und Spanien.
Die Steuerkontrolle und -erhebung haben sich in den letzten Jahren durch den verstärkten Einsatz moderner Technologien und internationaler Zusammenarbeit erheblich verändert. Insbesondere der Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden und Staaten spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und der Sicherstellung einer korrekten Steuererhebung.
In Deutschland und Spanien wird dieser Ansatz ähnlich, aber doch mit unterschiedlicher Intensität umgesetzt.
Während Deutschland vor allem auf interne Datenabgleiche und Kontrollmitteilungen zwischen den Finanzämtern setzt, verfolgt die Erhebung von Steuerdaten in Spanien eine weitaus umfassendere Strategie, die auf dem darüber hinaus erfolgenden Kreuzabgleich durch KI von Daten und Steuerdaten („cruce de datos“) aus einer Vielzahl öffentlicher und privater Quellen, insbesondere aber auch aus Erklärungen anderer Steuerpflichtiger resultierender Daten beruht.
Vergleich Steuerdaten Spanien – Deutschland
Deutschland
In Deutschland erfolgt die Steuerkontrolle durch die Finanzämter überwiegend auf Grundlage gesammelter Datenquellen. Es werden nicht nur die Steuerdaten des Steuerpflichtigen selbst abgeglichen, sondern auch die Daten von Dritten, die in Bezug zu diesem stehen (z.B. Arbeitgeber, Banken, Sozialbehörden), sowie öffentliche Datenquellen.
Gesetzliche Grundlagen des Datenabgleichs und Datenaustauschs
Der Datenabgleich beruht dabei auf einer Vielzahl von Gesetzen, die sowohl nationale als auch internationale Regelungen umfassen.
Die Abgabenordnung (AO) ist die zentrale Rechtsquelle für die Erhebung und Überprüfung von Steuern in Deutschland und regelt auch den Datenabgleich.
- § 93 AO: Steuerpflichtige sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wenn die Finanzbehörden Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben haben, sind sie berechtigt, Daten von Dritten anzufordern und abzugleichen.
- § 95 AO: Finanzämter dürfen auch Daten von Dritten anfordern, wenn sie zur Überprüfung der Steuererklärung oder der Einkommensverhältnisse des Steuerpflichtigen notwendig sind.
Das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) ermöglicht den internationalen Austausch von Finanzdaten zwischen verschiedenen Staaten zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Banken und Finanzinstitute müssen danach regelmäßig ihre Daten zu Konteninhabern, Kontenständen und Kapitalerträgen an die Finanzbehörden melden, welche diese Daten automatisch mit den Steuererklärungen der Steuerpflichtigen abgleichen.
Der Austausch erfolgt im Rahmen internationaler Abkommen wie dem Common Reporting Standard (CRS) der OECD und umfasst über 100 Länder. Dadurch können Finanzämter Unstimmigkeiten bei Auslandseinkünften frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Steuerprüfungen einleiten.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt sicher, dass bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Diese muss auch dann beachtet werden, wenn Daten Dritter im Rahmen des Datenabgleichs verwendet werden.
Kontrollmitteilungen zwischen den Finanzämtern
In Deutschland erfolgt die Steuererhebung und -prüfung nicht nur auf der Ebene der einzelnen Finanzämter, sondern insbesondere auch durch einen behördeninternen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Finanzämtern auf Grundlage von Kontrollmitteilungen.
Kontrollmitteilungen spielen in der Besteuerungspraxis dabei vor allem im Zusammenhang mit Außenprüfungen eine zentrale Rolle. Wenn bei einer solchen Prüfung Tatsachen festgestellt werden, die andere Personen als den geprüften Steuerpflichtigen betreffen, darf diese Feststellung ausgewertet werden, sofern sie für die Besteuerung dieser anderen Personen von Bedeutung ist oder die Feststellungen Hinweise auf eine unzulässige Steuerhilfeleistung geben.
Die Auswertung erfolgt, indem der Prüfer eine Kontrollmitteilung über die relevanten Feststellungen erstellt und diese an das zuständige Finanzamt der betroffenen Person sendet. Das Finanzamt prüft dann, ob die mitgeteilten Informationen in der Besteuerung der anderen Person berücksichtigt werden müssen oder, falls noch keine Besteuerung vorgenommen wurde, bei dieser berücksichtigt werden sollen.
Welche Daten werden gesammelt und ausgetauscht?
Im Rahmen des Datenabgleichs werden nicht nur die Daten des Steuerpflichtigen selbst, sondern auch Daten von Dritten, die in einem relevanten Verhältnis zum Steuerpflichtigen stehen, sowie öffentliche Datenquellen abgeglichen.
Daten des Steuerpflichtigen:
Steuerdaten zu Einkünften, Vermögenswerten und Abzügen werden von dem Steuerpflichtigen bei den Finanzämtern selbst angegeben. Zu den erfassten Daten gehören:
- Einkommensarten: Löhne, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
- Abzugsbeträge: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen.
- Vermögenswerte: Angaben zu Immobilien, Wertpapieren, Bankkonten, Versicherungen.
Daten von Dritten
Die Finanzämter erfassen auch die Daten von Dritten, mit denen der Steuerpflichtige in wirtschaftlicher oder sozialer Beziehung steht. Dies umfass insbesondere:
- Arbeitgeber: Die Lohnsteuerabzugsdaten werden durch das ELStAM-System (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) übermittelt, das Informationen zu Bruttoeinkommen, Lohnsteuer und Sozialabgaben enthält.
- Banken und Finanzinstitute: Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und Bankkonten
- Sozialversicherungs- und Sozialbehörden: Die Agentur für Arbeit, Krankenkassen und Sozialämter übermitteln Informationen zu Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Wohngeld.
- Kirchen: Meldung der Kirchenzugehörigkeit (auch Kirchenaustritt) eines Steuerpflichtigen zur Berechnung der Kirchensteuer.
Öffentliche Datenquellen:
Nicht nur die Direktdaten des Steuerpflichtigen werden abgeglichen, sondern auch Daten Dritter, die in steuerrelevanter Beziehung zu dem Pflichtigen selbst stehen, sowie öffentliche Datenquellen:
- Familienangehörige: Daten von Ehegatten, Kindern oder Lebenspartnern, die in steuerlich relevanten Verhältnissen zum Steuerpflichtigen stehen.
- Öffentliche Register: Daten aus Grundbuchämtern, Einwohnermeldeämtern, Wahldaten und Handelsregistern, die beispielsweise Informationen zu Immobilienbesitz oder Firmeneigentümern enthalten.
- Sozialleistungen: Öffentliche Stellen wie Agenturen für Arbeit oder Sozialämter melden Daten zu Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Wohngeld.
Besondere Regelung seit 2005:
Seit 2005 dürfen die Finanzbehörden im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit auf Bankkonten zugreifen, sofern der Steuerpflichtige unvollständige oder unzureichende Angaben gemacht hat.
Datenabgleich und Austausch durch die Finanzämter
Der Datenabgleich erfolgt weitgehend automatisiert. Die Finanzämter nutzen zunehmend moderne IT-Systeme und Algorithmen, um die Daten aus verschiedenen Quellen miteinander zu vergleichen, Betrugsmuster zu erkennen und die Angaben des Steuerpflichtigen auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen.
Durch den Austausch strukturierter Daten und den Einsatz fortgeschrittener Analysen können die Steuerbehörden daher immer präzisere Steuerprüfungen durchführen.
Einkommensteuererklärung: Ein zentrales Verfahren ist der Abgleich der Lohnsteuerabzugsdaten des Steuerpflichtigen mit den Angaben in der Steuererklärung.
- Datenquelle: Arbeitgeber übermitteln jährlich die Lohnsteuerbescheinigungen über das ELStAM-System.
- Datenabgleich: Das Finanzamt vergleicht Bruttolöhne, Lohnsteuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge mit den Angaben des Steuerpflichtigen. Abweichungen werden automatisch markiert und weiter geprüft.
Kapitalerträge: Banken und Finanzinstitute melden Kapitalerträge direkt an die Finanzämter.
- Datenquelle: Zinsinformationssystem der Deutschen Bundesban oder Gesamtbankdaten
- Datenabgleich: Das Finanzamt prüft, ob alle Kapitalerträge korrekt in der Steuererklärung angegeben wurden.
Lohnersatzleistungen: Zahlungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld werden von den entsprechenden Stellen direkt an die Finanzämter übermittelt.
- Datenquelle: Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Sozialämter und Wohngeldstellen
- Datenabgleich: Das Finanzamt vergleicht die Höhe der Lohnersatzleistungen mit den in der Steuererklärung gemachten Angaben.
Automatisierte Prüfung
Der Datenabgleich erfolgt nicht ausschließlich bei Verdacht auf Steuerhinterziehung. Vielmehr handelt es sich um eine systematische und automatisierte Prüfung, die auf allen Steuererklärungen durchgeführt wird. In vielen Fällen ist es so, dass das Finanzamt durch den Datenabgleich von Drittquellen, wie Arbeitgebern, Banken, Sozialversicherungsbehörden und öffentlichen Datenquellen, Abweichungen oder Unstimmigkeiten identifiziert, die dann zu einer weiteren Prüfung führen. Zu einer automatisierten Kreuzung steuererheblicher Daten kommt es dabei indes nicht.
Der ehemalige Bundesfinanzminister Lindner sah in Deutschland noch erhebliches Potenzial für KI-Anwendungen in der Steuerverwaltung: Bis 2030 müsse die Steuerverwaltung insoweit mit rund einem Drittel weniger Personal auskommen müssen, heißt es in einem Positionspapier. KI-Verfahren könnten das Personal entlasten und schon heute erheblich zur Verbesserung der Verwaltungsprozesse beitragen.
Derzeit ist das allerdings noch Zukunftsmusik und „digitale Zugänge als reine Informationsquellen gestaltet“. So würden selbstlernende Chatbots den Steuerpflichtigen etwa „einen unkomplizierten und angenehmen Dialog mit der Verwaltung“ bieten.
Steuerdaten Spanien
Spanien setzt im Rahmen der Steuerverwaltung bereits weitreichend auf moderne Technologien und umfassende Datenabgleiche, um Steuerhinterziehung und Steuervergehen effizient zu bekämpfen. Die staatliche Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT)) nutzt etwa fortschrittliche IT-Tools, Big Data und künstliche Intelligenz, um steuerliche Vergehen zu identifizieren und die ordnungsgemäße Erhebung von Steuern sicherzustellen. Diese Technologien ermöglichen es, nicht nur die Steuerdaten eines in Spanien Steuerpflichtigen selbst zu analysieren, sondern auch Daten Dritter, die in irgendeiner Weise mit dem Steuerpflichtigen in Verbindung stehen. Darüber hinaus wird auf öffentliche Daten aus verschiedenen Quellen zurückgegriffen, um mögliche Muster für Steuerhinterziehung und -betrug zu erkennen.
Gesetzliche Grundlagen des Abgleichs und Austauschs von Steuerdaten
Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Datenabgleichen ist dabei in verschiedenen Vorschriften verankert, die den Zugriff auf und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken regeln. Die Nutzung der Steuerdaten in Spanien muss stets mit den geltenden Datenschutzbestimmungen übereinstimmen, auf einer klaren rechtlichen Grundlage basieren und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren.
Das Allgemeine Steuergesetz 58/2003 vom 17. Dezember (Ley General Tributaria) legt fest, dass das Finanzamt die Befugnis hat, personenbezogene Daten der Steuerpflichtigen zu erheben, abzugleichen und zu analysieren, um seine Aufgaben im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Steuerbetrug zu erfüllen.
- 93 Ley 58/2003: Öffentliche und private Einrichtungen sind verpflichtet, der Steuerverwaltung alle Arten von Daten, Berichten, Hintergrundinformationen und Belegen mit steuerlichen Auswirkungen zu übermitteln, die mit der Erfüllung ihrer eigenen steuerlichen Pflichten zusammenhängen oder sich aus ihren wirtschaftlichen, beruflichen oder finanziellen Beziehungen zu anderen Personen ergeben.
- 95 Ley 58/2003: Die von der Steuerverwaltung gesammelten Daten dürfen nur in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen an Dritte weitergegeben werden, etwa zur Bekämpfung von Steuerbetrug oder zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wobei stets die Vertraulichkeit gewahrt bleiben muss.
Nach dem Gesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Garantie digitaler Rechte (LOPDGDD) hat das spanische Finanzamt (Hacienda) das Recht, personenbezogene Daten zu verwenden, soweit eine rechtliche Grundlage dafür besteht. Im Rahmen der Steuerkontrolle durch Datenabgleich beruft sie sich auf die gesetzlichen Ausnahmeregelungen des „öffentlichen Interesses“ und der „rechtlichen Verpflichtung“ für die Datenverarbeitung ausschließlich zu spezifischen und legitimen Zwecken der Steuer- und Betrugsbekämpfung.
Das Gesetz 11/2021 vom 9. Juli zur Prävention und Bekämpfung von Steuerbetrug (Ley de Medidas de Prevención del Fraude Fiscal) stärkt die Befugnisse der Agencia Tributaria, Datenabgleiche sowohl mit Banken, Notaren und Grundbuchämtern als auch mit öffentlichen Datenbanken durchzuführen. Dazu gehört auch der Zugriff auf Informationen aus den informatorischen Erklärungen über im Ausland befindliche Vermögenswerte und verdächtige Transaktionen.
Die spanischen Gesetze sehen auch den Informationsaustausch mit anderen Ländern durch internationale Abkommen vor, wie etwa das CRS (Common Reporting Standard) und das FATCA-Abkommen mit den USA. Diese Abkommen ermöglichen es der Agencia Tributaria, steuerlich relevante Daten spanischer Staatsbürger im Ausland zu erhalten und Informationen in Zusammenarbeit mit anderen Ländern zu vergleichen, um Steuerhinterziehung zu verhindern.
Kreuzabgleich von Steuerdaten in Spanien
Ein wichtiger Bestandteil dieser Kontrollmaßnahmen ist der sog. „Kreuzabgleich von Daten“ (cruce de datos). Dabei werden Steuerdaten in Zusammenhang stehender Steuerpflichtiger auf Übereinstimmung der erklärten Sachverhalte überprüft und Quellen aus öffentlichen Registern und von privaten Einrichtungen miteinander verglichen, um fehlende Übereinstimmungen und potenzielle Steuerhinterziehung aufzudecken. Hierzu gehören etwa Daten aus Immobilienkatastern, Grundbuchämtern, sowie Informationen zum Wasser- und Stromverbrauch in Immobilien, die angeblich nur für den Eigenbedarf genutzt werden. So werden beispielsweise Häuser, die als Ferienimmobilien deklariert sind, aber offensichtlich übermäßig hohen Wasser- oder Stromverbrauch aufweisen, genauestens überprüft.
Auch in Fällen von Immobilienverkäufen oder Fahrzeugverkäufen, die steuerrechtlich relevant sind, kommt es zu einem Abgleich der über diese Transaktionen erhobenen Daten mit den jeweiligen Steuererklärungen. Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige in ihren Einkommensteuererklärungen Angaben zu Wohneigentum oder als Vermieter erhaltenen Einkünften machen. Diese Angaben werden mit anderen im System erfassten Daten verglichen, so z. B. mit den Angaben des Mieters im Rahmen seiner Steuererklärung, in der er, falls er nicht über Wohneigentum verfügt, die Katasterreferenz der von ihm gemieteten Wohnung anzugeben hat, was den Steuerbehörden hilft, eine mögliche Steuerhinterziehung, in diesem Fall des Vermieters, schnell zu identifizieren.
Steuerdaten Spanien – Abgleich durch das spanische Finanzamt
Das Finanzamt verfügt über zahlreiche Möglichkeiten zum Abgleich von Steuerdaten in Spanien, um die Einkünfte von Steuerpflichtigen, insbesondere von Gesellschaften und Selbstständigen, zu überwachen. Diese Datenabgleiche betreffen nicht nur die Einkünfte aus Unternehmensaktivitäten, sondern auch Käufe, Verkäufe oder private Personalausgaben. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Steuerpflichtige beim Erstellen und Einreichen ihrer Steuererklärungen auf Genauigkeit und Vollständigkeit achten.
Bzgl. Selbständigen bspw. tauscht das Finanzamt nach Abgabe der Einkommensteuererklärungen Daten mit der Sozialversicherung aus, damit diese überprüfen kann, ob die im Modell 100 gemeldeten Einkünfte mit den Beitragsgrundlagen übereinstimmen, auf die im vergangenen Jahr Beiträge gezahlt wurden.
Das System zur sofortigen Bereitstellung von Mehrwertsteuerdaten (Suministro Inmediato de Información (SII) verlangt von Unternehmen, dass sie jede einzelne Mehrwertsteuerrechnung sowohl der ausgestellten als auch der erhaltenen Seite übermitteln. Dies betrifft insbesondere Großunternehmen und andere Steuerpflichtige (unabhängig davon, ob sie Kunden oder Lieferanten sind) mit einem Jahresumsatz von mehr als 6.010.121,04 Euro, die im steuerlichen Rückerstattungssystem (REDEME) erfasst sind. Das Finanzamt kann dadurch präzise nachvollziehen, wann eine Mehrwertsteuer berechnet wurde und wann diese tatsächlich fällig war. Jegliche Verzögerung beim Anfall oder bei den Zahlungen von Mehrwertsteuer sowie der Vorsteuerabzug (deducción de IVA soportado) wird genau überwacht.
Zu den wichtigsten Formularen gehören:
- Formular 347: Das jährliche Formular, in dem die kumulierten Transaktionen, einschließlich der Mehrwertsteuer von mehr als 3.005,60 Euro, erklärt werden (nach Quartalen aufgeschlüsselt).
- Formular 349: Innergemeinschaftliche Transaktionen mit EU-Ländern.
- DUA-Dokument: Documento Único Administrativo (Einziges Verwaltungsdokument für Ausfuhren).
- Formulare 123 und 193: Erträge (Zinsen, Dividenden, usw.) und jährliche Steuerabzüge.
Weitere Dokumentationspflichten und Formularanfragen
Die AEAT verlangt von verschiedenen Sektoren und Akteuren auch die regelmäßige Bereitstellung detaillierter Informationen. Hierzu gehören unter anderem Banken, Versicherungsgesellschaften, Finanzinstitute und Investmentgesellschaften, die verpflichtet sind, eine Vielzahl von Formularen mit Daten von Dritten an die Steuerbehörden zu übermitteln.
Zu den wichtigsten Formularen gehören:
- Formular 170: Informationen zu den Abbuchungen über Kreditkarten, zur Ermittlung und zum Vergleich von Kreditkartenmargen im Sektor.
- Formular 187: Informationen über die Auflösung von Anteilen an Investmentfonds.
- Formular 188: Angaben zu Erträgen aus Kapitalisierungen und Lebensversicherungen.
- Formular 189: Jahreserklärung zu Wertpapieren, Versicherungen und Kapitalerträgen.
- Formular 192: Jährliche Informationserklärung über Transaktionen mit Schätz-anweisungen.
- Formular 194: Informationserklärung über Erträge aus beweglichem Kapital und Einkommen aus der Übertragung, Tilgung, Rückzahlung, Umtausch oder Umwandlung von Vermögenswerten jeglicher Art, die die Aufnahme und Verwendung von Fremdmitteln darstellen.
- Formular 196: Erklärung über Einkünfte und Einbehalte, die Salden (zum 31.12. und der Durchschnittssaldo des letzten Quartals), das Gesamtvolumen der Kapitalzuflüsse und -abflüsse jeden Bankkontos und befugten Personen.
- Formular 198: Jährliche Erklärung über die Transaktionen mit Finanzanlagen und anderen Wertpapieren.
- Formular 199: Jährliche Informationserklärung über die Identifizierung der Transaktionen mit Schecks von Kreditinstituten.
Das Finanzamt nutzt diese Informationen, um Einkünfte und Abzüge zu überprüfen und zu analysieren, ob Steuerpflichtige alle relevanten Einkünfte korrekt angegeben haben.
Neben den Formulareingaben von Unternehmen und Banken gibt es auch andere Quellen, die dem Finanzamt wichtige Daten zur Verfügung stellen. Dazu gehören öffentliche Verwaltungen wie die Sozialversicherung, die Informationen über die Beitragszahlungen von Selbständigen und Arbeitnehmern sowie über Subventionen und Beihilfen liefern, die an Steuerpflichtige gewährt wurden.
Auch Notare spielen eine Rolle, da sie verpflichtet sind, dem Finanzamt Informationen zu Kauf- und Verkaufsurkunden von Immobilien, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten zu übermitteln.
Kontrolle von Margen
Das spanische Finanzamt überprüft die Margen von Unternehmen anhand interner und externe Datenquellen, insbesondere der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Dabei werden branchenspezifische Kennzahlen sowie Faktoren wie Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahlen berücksichtigt. Durch den Abgleich dieser Margen mit typischen Werten in der Branche kann die Steuerbehörde sodann ggf. Unregelmäßigkeiten feststellen.
Information zum vorgenommenen Datenabgleich
Die Finanzverwaltung in Spanien ist verpflichtet darüber zu informieren, welche Daten zum Austausch gelangen. Wenn ein Steuerpflichtiger bspw. in Erfahrung bringen möchte, ob das Finanzamt und die Sozialversicherung Daten ausgetauscht haben, bestehen zwei Möglichkeiten, dies herauszufinden.
- Über das Elektronische Büro der Steuerbehörde (Sede Electrónica de la Agencia Tributaria)
- gelangt man auf die hp des Finanzamts,
- identifiziert sich und
- klickt auf „Consulta certificación telemática de un contribuyente expedidas a terceros“.
- Hier gelangt man zu einem Abschnitt, der alle Anfragen und die Daten enthält, welche die öffentlichen Verwaltungen, einschließlich des Finanzamts und der Sozialversicherung, zur eigenen Person gestellt haben.
- Über die App „Mi Carpeta Ciudadana“
die Daten über Ihre Beziehungen zu verschiedenen öffentlichen Verwaltungen sammelt.
Nach Anmeldung mit seinen Zugangsdaten
-
- gelangt man zum Abschnitt „Mis intercambios entre Administraciones“ und kann
- die in den letzten 30 Tagen zwischen den Verwaltungen geteilten Daten einsehen.
Fazit Steuerdaten Spanien
Sowohl in Deutschland als auch in Spanien werden zunehmend moderne Methoden der Steuerkontrolle angewendet, die sich in ihrer Ausprägung und Intensität erheblich voneinander unterscheiden.
In Deutschland erfolgt der Steuerabgleich vor allem auf der Grundlage von Datenquellen und Kontrollmitteilungen zwischen den Finanzämtern, wobei der Schwerpunkt auf der systematischen Prüfung von Steuererklärungen und der automatisierten Datenverarbeitung liegt.
In Spanien geht die Steuerverwaltung noch einen Schritt weiter: Hier wird der Kreuzabgleich von erklärten Daten verschiedener im Zusammenhang stehender Steuerpflichtiger, wie z. B. Vermieter und Mieter sowie weitere Daten aus unterschiedlichsten Quellen wie dem Liegenschaftskataster, der Sozialversicherung und öffentlichen Registern gezielt eingesetzt, um mögliche Steuerhinterziehungen aufzudecken. Neben den klassischen Quellen werden auch Verbrauchsdaten (z.B. Wasser- und Stromverbrauch) oder spezifische Geschäftsvorfälle berücksichtigt, um Unstimmigkeiten und auffällige Muster zu identifizieren. Der Einsatz moderner Technologien wie Big Data und künstlicher Intelligenz ermöglicht es, diese Daten schnell zu analysieren und potenzielle Steuervergehen systematisch aufzudecken.
Das spanische Finanzamt vergleicht bspw. die von einem Unternehmen gemeldeten Verkäufe direkt mit den Käufen, die dessen Kunden erklären. So müssen im Modell 347. Unternehmen, die vierteljährlich Umsatzsteuer erklären, Einkäufe und Verkäufe melden, sofern diese Transaktionen 3.005,06 Euro pro Jahr übersteigen. Diese Meldungen können leicht auf fehlende Übereinstimmungen in den Erklärungen der Rechnungsaussteller und –empfänger abgeglichen werden
Beide Länder stehen vor der Herausforderung, die Datenverarbeitung vor dem Hintergrund der umfangreichen Datenverwendung in der Steuerprüfung datenschutzkonform zu gestalten. Dabei ist spätestens mit der Implementierung des Common Reporting Standard (CRS) der OECD sowie dessen nationalen Umsetzung von einer zunehmenden Internationalisierung der Datenerhebung und -verarbeitung auszugehen.
©2024 Verfasser Steuerdaten Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht