Zur Prüfung, ob eine Homeofice-Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens in Spanien vorliegt, werden typischerweise bestimmte Informationen benötigt. Diese orientieren sich an den Kriterien des spanischen Steuerrechts, dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland–Spanien sowie OECD-Standards.
Die OECD („Organisation for Economic Co-operation and Development“) hat Ende November 2025 eine Aktualisierung des Musterabkommens („Model Tax Convention“) und seines Kommentars veröffentlicht, das neue Leitlinien zur grenzüberschreitenden Telearbeit („remote work“) und zur Betriebsstättenbegründung enthält. Das Update wird auch in die neue Gesamtausgabe des OECD-Musterabkommens einfließen, die für 2026 geplant ist. Diese wird auch zu Auswirkungen auf das deutsch spanische Doppelbesteuerungsabkommen führen.
Die wichtigste Neuerung betrifft den Begriff der Betriebsstätte. Die Randnummern 44.1 bis 44.21 der Kommentare zu Artikel 5(1) des OECD-Musterabkommens erläutern, wie dbzgl. Telearbeit bei der Prüfung zu bewerten ist und ob ein ausländisches Unternehmen mit einem Mitarbeiter in Spanien im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers eine Betriebsstätte (“Permanent Establishment”, PE) begründen kann. Das OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist ein international anerkanntes Modell für bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Es dient als Vorlage für zahlreiche DBA zwischen Staaten und wird durch einen Kommentar ergänzt, der die praktische Auslegung einzelner Bestimmungen, insbesondere des Art. 5 (Betriebsstätte) erläutert.
Der Blogbeitrag „Änderung DBA Betriebsstätte Spanien“ erläutert die Neuerungen zur Homeoffice Tätigkeit aus Spanien. Die nachfolgende Checkliste Homeoffice-Betriebsstätte erläutert zu den über die allgemeinen Prüfungspunkte des Vorliegens einer Betriebsstätte im Ausland hinaus wichtigsten diesbezüglichen Punkten und gilt grds. für jedwede Homeoffice-Auslandsbetriebsstätte.
Informationen Checkliste Homeoffice-Betriebsstätte (z.B. Spanien)
CHECKLISTE OECD-NEUERUNGEN 2025
Prüfung der Betriebsstättengefahr bei Homeoffice im Ausland
A) Arbeitszeit und Aufenthalt
- Anteil der Arbeitszeit im Homeoffice Spanien (letzte 12 Monate):
☐ < 50 % ☐ 50–75 % ☐ > 75 % - Erwartete Arbeitszeit in Spanien im nächsten Jahr:
☐ < 50 % ☐ > 50 % ☐ Unklar - Liegen Arbeitszeit- oder Aufenthaltsaufzeichnungen vor?
☐ Ja ☐ Nein ☐ Teilweise
B) „Business Purpose Test“ – Grund der Tätigkeit in Spanien
- Initiative für die Tätigkeit in Spanien:
☐ Mitarbeiter (privat) ☐ Arbeitgeber ☐ Kunden / geschäftlich - Liegt ein geschäftlicher Grund für die Tätigkeit in Spanien vor?
☐ Ja ☐ Nein ☐ Unklar
Erläuterung: _______________________________________________
Erwartet oder verlangt der Arbeitgeber Arbeit von Spanien aus?
☐ Ja ☐ Nein ☐ Teilwei
C) Art der Tätigkeit (Kernfunktion vs. Hilfstätigkeit)
- Art der Tätigkeiten im Home-Office:
☐ Leitungsfunktionen
☐ Vertragsverhandlungen
☐ Vertragsabschlüsse
☐ Geschäftskritische Funktionen („Key Functions“)
☐ Operative Tätigkeiten
☐ Administrativ / vorbereitend / unterstützend - Beeinflusst der Mitarbeiter Verträge oder Konditionen?
☐ Ja ☐ Nein ☐ Teilweise - Rolle in der Wertschöpfungskette:
☐ Kernaktivität ☐ Unterstützend ☐ Unklar
D) Dauerhaftigkeit
- Seit wann wird aus Spanien gearbeitet?
☐ < 6 Monate ☐ 6–12 Monate ☐ > 12 Monate - Soll die Tätigkeit dauerhaft fortgeführt werden?
☐ Ja ☐ Nein ☐ Unklar - Organisatorische Einordnung des Home-Office:
☐ Hauptarbeitsort ☐ Nebenarbeitsort ☐ Ausnahme
E) Dokumentation (Nachweisrelevanz OECD)
- Gibt es eine “Remote-Work-Policy”?
☐ Ja ☐ Nein - Gibt es eine Erklärung, dass die Tätigkeit privat veranlasst ist?
☐ Ja ☐ Nein - Gibt es Nachweise für einen geschäftlichen Grund?
☐ Ja ☐ Nein - Liegen Arbeitszeit- oder Standortnachweise vor?
☐ Ja ☐ NeinF) OECD-Indikatoren für mögliches Risiko einer Homeoffice-Betriebsstätte (in Spanien oder anderen DBA-Staaten)
(Ankreuzen, falls zutreffend)
☐ Mitarbeiter arbeitet > 50 % der Zeit in Spanien
☐ Es gibt einen geschäftlichen Grund (Kunden, Markt, Strategie)
☐ Vertragsverhandlungen oder -abschlüsse
☐ Kern- oder Schlüsselfunktionen
☐ Home-Office ist faktischer Hauptarbeitsort
☐ Tätigkeit über > 12 Monate
☐ Arbeitgeber verlangt Tätigkeit in Spanien
G) Erste Risikoeinschätzung (OECD-Schema)
| OECD-Kriterium | Risikostufe | Hinweis |
| < 50 % Home-Office | Niedrig | In der Regel keine Betriebsstätte |
| > 50 %, private Gründe, keine Kernfunktionen | Moderat | OECD: keine PE bei rein privaten Gründen |
| > 50 %, geschäftlicher Grund / Kernfunktion | Hoch | mögliches Home-Office-PE |
| Vertragsverhandlungen / Zeichnungsbefugnis | Sehr hoch | Vertreter-Betriebsstätte |
H) Ergebnis / Fazit
Zusammenfassung des Falls:
Empfohlene Maßnahmen:
☐ Betriebsstättenrisiko gering
☐ Betriebsstättenrisiko moderat → Monitoring
☐ Betriebsstättenrisiko hoch → Handlung erforderlich
☐ Empfehlung verbindliche Auskunft
©2025 Verfasser Checkliste Homeoffice Betriebsstätte: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
