Anders als im deutschsprachigen Rechtskreis bekannt, besteht eine gesetzliche Unterscheidung zwischen einem „einfachen“ und einem „qualifizierten“ Arbeitszeugnis in Spanien nicht.
Dabei ist zu beachten, dass in Deutschland und in der Schweiz üblicherweise der Begriff „Arbeitszeugnis“ verwendet wird, während in Österreich der Begriff „Dienstzeugnis“ gebräuchlich ist. Inhaltlich wird jedoch in beiden Rechtsordnungen zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden.
In Spanien wird in der Praxis insbesondere zwischen folgenden Dokumenten differenziert:
- certificado de empresa / certificado laboral
(= Arbeitsbestätigung bzw. einfaches Arbeitszeugnis) - carta de recomendación / referencia laboral
(= qualifiziertes Empfehlungsschreiben)
Arbeitszeugnis Spanien – Anspruch des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer hat, anders als in Deutschland (gem. § 109 GewO), nach spanischem Recht grundsätzlich nur Anspruch auf eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis als Solchem, nicht aber auf eine positive Leistungs- oder Verhaltensbewertung. Die Ausstellung einer Empfehlung oder Referenz erfolgt allenthalben freiwillig durch den Arbeitgeber und ist eher unüblich.
Das spanische „certificado de empresa“ bzw. „certificado laboral“ entspricht funktional weitgehend dem deutschen einfachen Arbeitszeugnis bzw. einem einfachen Dienstzeugnis. Eine ausführliche Leistungs- oder Verhaltensbewertung ist dort aber nicht enthalten.
Eine qualifizierte Beurteilung erfolgt in Spanien allenthalben in Form einer freiwilligen „carta de recomendación laboral“ bzw. „referencia laboral“.
Diese kann insbesondere folgende Inhalte umfassen:
- Bewertung der fachlichen Leistungen
- Beschreibung von Kompetenzen und Fähigkeiten
- Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Empfehlung für zukünftige Arbeitgeber
In Spanien besteht auf ein solches Empfehlungsschreiben grundsätzlich kein einklagbarer Rechtsanspruch.
Nach spanischem Recht dürfen Arbeitszeugnisse und Referenzen aber nicht bewusst falsch oder irreführend sein.
Soweit Bewertungen oder Beurteilungen aufgenommen werden, müssen diese sachlich und objektiv formuliert sein.
Arbeitszeugnis Spanien – „certificado de empresa“
Das „certificado de empresa“ ist in Spanien vor allem ein administratives Dokument.
Es dient insbesondere:
- zur Beantragung von Arbeitslosengeld bei der spanischen Arbeitsagentur
Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE), - als Nachweis früherer Beschäftigungsverhältnisse,
- zur Vorlage bei Behörden oder zukünftigen Arbeitgebern.
Das Unternehmen ist verpflichtet, dieses Dokument bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen bzw. elektronisch an das SEPE zu übermitteln.
Das „certificado de empresa“ wird üblicherweise in einem offiziellen standardisierten Formular erstellt.
Dieses enthält insbesondere:
- Unternehmensdaten
- Daten des Arbeitnehmers
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Sozialversicherungs- und Beitragsdaten
- Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Lohn- und Abrechnungsdaten der letzten Monate
Die Übermittlung erfolgt heute regelmäßig elektronisch über die Plattform „Certific@2“ an das SEPE.
Arbeitszeugnis Spanien – Bewerbungen
Für Bewerbungen in Spanien werden häufig nicht primär qualifizierte Arbeitszeugnisse verlangt.
Üblich sind vielmehr:
- die „vida laboral“ der Sozialversicherung
(Versicherungs- bzw. Beschäftigungsverlauf), - Referenzkontakte,
- freiwillige Empfehlungsschreiben („carta de recomendación“),
- oder einfache Beschäftigungsbestätigungen.
Zusammenfassend entspricht das spanische „certificado de empresa“ daher überwiegend einem einfachen Arbeitszeugnis bzw. einer amtlichen Beschäftigungsbestätigung, während eine qualitative Leistungsbewertung grundsätzlich freiwillig erfolgt.
©2015 Arbeitszeugnis Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
