Steuereinbehalt Spanien
Bestimmte Personen oder Einrichtungen sind in Spanien bei der Vornahme von Zahlungen gesetzlich verpflichtet, einen Prozentsatz des jeweilgen Betrages als Vorauszahlung auf die persönliche Steuer des Empfängers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Beitrag Steuereinbehalt Spanien erläutert zum Personenkreis der Verflichteten in verschiedenen Steuerarten. Steuereinbehalt Spanien – Vergleich Deutschland…