Gesellschafter-Geschäftsführer Spanien
Gemäß Artikel 212 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes (Ley de Sociedades de Capital, LSC) können sowohl natürliche als auch juristische Personen zu Geschäftsführern einer spanischen Gesellschaft bestellt werden. Voraussetzung der Ernennung zum Geschäftsführer einer spanischen GmbH oder einer spanischen Aktiengesellschaft ist es nicht etwa auch Gesellschafter zu sein. Im Falle, dass jedoch…