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Baumängel Spanien

Im spanischen Baurecht gilt die Bauordnung LOE (Ley de Ordenación de Edificación vom 05.11.1999) sowohl für Neubauten als auch Arbeiten an bestehenden Gebäuden. Lediglich bei sogenannten Kleinbaustellen (obras menores) und Bauverträgen, die vor dem Inkrafttreten der LOE abgeschlossen wurden gelten die Regelungen des spanischen BGB (Código Civil, CC). Ziel des…

Bauschäden Spanien

Bauschäden Spanien und die Zehnjahresversicherung Artikel 19 des Gesetzes 38/1999 vom 5. November, über Bauvorschriften (Ley de Ordenación de la Edificación, LOE) regelt den Schutz des Käufers einer neu errichteten Wohnung oder eines neu errichteten Hauses  über einen Zeitraum von zehn Jahren vor der Haftung für Sachschäden am Gebäude, die…