Vollmacht Spanien
Der vorliegende Beitrag erläutert zur Vollmacht in Spanien. Da in Spanien die privatschriftliche Vollmacht keine Akzeptanz entfaltet und daher grds. notarielle Vollmachten eingefordert werden, beschränken sich die vorliegenden Ausführungen auf diese. Unter der Vollmacht in Spanien versteht sich mithin eine öffentliche Urkunde, (“Escritura pública”) die von einem Notar ausgestellt wird…