Quellensteuer Spanien
Quellensteuer beim Verkauf einer Immobilie durch nicht in Spanien Ansässige (natürliche Personen) Bis zum 31.12.2006 war seitens des Käufers einer Spanienimmobilie ein Abzug in Höhe von 5% von dem an den nicht in Spanien ansässigen Verkäufer (No Residente) zu zahlenden Kaufpreis als Quellensteuer vorzunehmen und für diesen als Anzahlung auf…