Baumängel Spanien
Im spanischen Baurecht gilt die Bauordnung LOE (Ley de Ordenación de Edificación vom 05.11.1999) sowohl für Neubauten als auch Arbeiten an bestehenden Gebäuden. Lediglich bei sogenannten Kleinbaustellen (obras menores) und Bauverträgen, die vor dem Inkrafttreten der LOE abgeschlossen wurden gelten die Regelungen des spanischen BGB (Código Civil, CC). Ziel des…