Auflösung Spanien
Die Gründe für eine Auflösung in Spanien sind in Artikel 363 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2010 vom 2. Juli mit dem der überarbeitete Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften verabschiedet wurde, wie bestimmt: „Artikel 363: Gründe für die Auflösung Die Kapitalgesellschaft wird aufgelöst (a) bei Beendigung der Ausübung der Tätigkeit oder der…