Transparenzregister Spanien
Die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) verpflichtet mit ihrem Art. 30 Abs. 5 die Mitgliedstaaten die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer der in den jeweiligen Staatsgebieten eingetragenen Gesellschaften oder anderen juristischen Personen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Richtlinie war durch die Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht…