Exequatur-EU
VII. Entscheidung des Gerichtes im Vollstreckungsstaat – Exequatur: Exequatur-EU 1.) Zulässigkeit des Mahnverfahrens: Zuständigkeit der deutschen Gerichte muß gegeben sein (siehe unter VI). Die Widerspruchsfrist gem. § 32 AVAG von einem Monat nach Zustellung des Mahnbescheides muß eingehalten worden sein und der Gläubiger muß einen deutschen Vollstreckungsbescheid erwirkt haben. Desweiteren…
Mahnverfahren International
VI. Wann sind die deutschen Gerichte für das grenzüberschreitende Mahnverfahren zuständig? Welches örtliche Gericht ist zuständig? Mahnverfahren International § 690 Abs.1 Nr. 5 ZPO verlangt die Bezeichnung und Begründung der Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes für das Mahnverfahren. Der Antragsteller muß somit das Gericht bezeichnen, welches für ein streitiges Verfahren zuständig…
Mahnverfahren Ausland – Vollstreckung
V. Wann sollte man vom grenzüberschreitenden Mahnverfahren absehen? Mahnverfahren Ausland – Vollstreckung In einigen Fällen empfiehlt es sich, vom grenzüberschreitenden Mahnverfahren abzusehen, insbesondere unter folgenden Voraussetzungen: § die Durchsetzbarkeit der Forderung ist nicht sichergestellt, da sich zum Beispiel der Wohnsitz des Schuldners in einem Land, welches ein Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen…
Mahnbescheid Ausland
IV . Wann ist das deutsche Mahnverfahren für grenzüberschreitende Forderungen zu empfehlen? Der Anwendungsbereich der EuGVVO: Mahnbescheid Ausland Besonders geeignet ist das deutsche Mahnverfahren für unbestrittene Ansprüche, die sowohl im Inland als auch im Ausland belegen sein können. Der An-spruch muß auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet sein, wo-bei…
Das deutsche Mahnverfahren
III. Das deutsche Mahnverfahren Mahnverfahren im Ausland Das deutsche Mahnverfahren ist in den §§ 688ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Zunächst ist die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Zustellung eines deutschen Mahnbescheides zu prüfen. § 688 Abs. 3 ZPO bestimmt: “Müßte der Mahnbescheid im Ausland zugestellt werden, findet das Mahnverfahren nur statt, soweit…
EU-Mahnbescheid – Geschichtlicher Hintergrund
II. Geschichtlicher Hintergrund EuGVü-EuGVVo Grundsätzlich wirken Gerichtsentscheidungen zunächst nicht über die Grenzen des Urteilsstaates hinaus. Die Einklagbarkeit und Vollstreckbarkeit von Forderungen im Ausland aufgrund einer inländischen Entscheidung, kann sich also nur aus deren Anerkennung durch den anderen Staat ergeben. Aus diesem Grunde werden Anerkennungsübereinkommen zwischen den Staaten geschlossen, um gerichtliche…
Einführung Mahnverfahren- EuGVVo
I. Einführung Mahnverfahren-EuGVVo Im Zuge der ständig fortschreitenden Globalisierung, wächst auch der grenzüberschreitende Handelsverkehr in zunehmendem Maße. Nicht nur Großunternehmen sondern auch solche kleinerer oder mittlerer Größe haben in den letzten Jahren in verstärkter Anzahl Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Unternehmen aufgebaut. Zeigen sich diese ausländischen Unternehmen allerdings als zahlungsunwillig, so blieb…
Produkthaftung Spanien
Produkthaftung Spanien Rechtsvergleich der Produzentenhaftung nach deutschem und spanischem Recht Neben vertraglicher Haftung kann in Deutschland wie auch in Spanien deliktische Haftung und Produkthaftung als besondere Ausprägung einer Gefährdungshaftung zur Anwendung kommen. Die Anwendbarkeit der Produkthaftung Spanien oder der einer anderen Rechtsordnung richtet sich nach der sog. „Rom II“- Verordnung…
Mängelhaftung Spanien
Mängelhaftung im spanischen Recht Mängelhaftung Spanien Handelskauf Als sogenannte versteckte oder innere Mängel der Ware, die Objekt eines Kaufes ist, gelten in Spanien diejenigen, die sich nicht offensichtlich äußern und die sich nicht durch leichte und schnelle Untersuchung erkennen lassen. Diese Mängel sind nicht mit einem Fehler der Ware zu…
Haftung GmbH Spanien
Haftung GmbH Spanien Ähnlich wie bei einer deutschen GmbH unterscheidet die S.L. des spanischen Rechts die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft einerseits und gegenüber Gesellschaftern und Dritten andererseits, im letzteren Falle insbesondere gegenüber Gesellschaftsgläubigern. Dabei kommt eine Haftung für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten in Betracht, insbesondere für Ansprüche der…
