Quellensteuer Spanien
Quellensteuer Verkauf Immobilie Spanien Bis zum 31.12.2006 war seitens des Käufers einer Spanienimmobilie ein Abzug in Höhe von 5% von dem an den nicht in Spanien ansässigen Verkäufer (No Residente) zu zahlenden Kaufpreis als Quellensteuer vorzunehmen und für diesen als Anzahlung auf den zu versteuernden Veräußerungsgewinn unmittelbar an das spanische…
