Pfändung Spanien
Die Pfändung in Spanien wird durch die Zivilprozessordnung (“Ley de Enjuiciamiento Civil” – LEC) geregelt, insbesondere in den Artikeln 571 bis 604 LEC. Für die Durchführung der Pfändung ist das erstinstanzliche Zivilgericht (“Juzgado de Primera Instancia”) am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt die Pfändung in Spanien…
