Pfändung Spanien
Die Pfändung in Spanien wird durch die Zivilprozessordnung (“Ley de Enjuiciamiento Civil” – LEC) geregelt, insbesondere in den Artikeln 571 bis 604 LEC. Für die Durchführung der Pfändung ist das erstinstanzliche Zivilgericht (“Juzgado de Primera Instancia”) am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt die Pfändung in Spanien…
Gerichtsvollzieher Spanien
In Deutschland ist der Gerichtsvollzieher insbesondere für die Zwangsvollstreckung (Pfändung, Zustellung, Sachpfändung usw.) zuständig und auch einem Laien ein Begriff. Er oder sie ist eine Amtsperson des deutschen Justizdienstes, Organ der Rechtspflege und handelt auf Grundlage von Vollstreckungstiteln, wie zum Beispiel rechtskräftigen Urteilen, Vollstreckungsbescheiden oder anderen vollstreckbaren Urkunden. Der Beitrag…
Verwaltungsrecht Spanien
Begriffe, Ursprünge und Prinzipien des spanischen Verwaltungsrechts Das Verwaltungsrecht in Spanien bildet einen Teilbereich des öffentlichen Rechts. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürgern im Allgemeinen sowie im konkreteren Sinne das Verhältnis zwischen der Verwaltung und den von ihrem Handeln betroffenen Personen. Es dient als rechtliches Instrumentarium, mit dem…
