Nachlassplanung Spanien – Vermögen und Erbschaft frühzeitig planen
Eine Nachlassplanung in Spanien sollte nicht erst dann beginnen, wenn ein Erbfall absehbar ist. Wer in Spanien lebt, bereits eine Immobilie besitzt oder plant, dort zu investieren, kann bereits frühzeitig wichtige Weichen für die spätere Vermögensübertragung stellen.
Gerade vor einer Investition in Spanien lohnt sich eine vorausschauende Planung. Ob der Erwerb einer Ferienimmobilie, einer vermieteten Immobilie oder einer Beteiligung an einem Unternehmen geplant ist, die gewählte Eigentums- und Vermögensstruktur kann später erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolge und mögliche steuerliche Belastungen haben. Eine frühzeitige Betrachtung ermöglicht es, die Investition von Anfang an sinnvoll in die persönliche Vermögens- und Nachfolgeplanung einzubinden.
Bei bestehendem Vermögen in Spanien sollten unter anderem Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen und weitere Vermögenswerte berücksichtigt werden. Ebenso können die Regelungen der EU-Erbrechtsverordnung, die Frage der Rechtswahl sowie spanische und deutsche erbschaft- und schenkungsteuerliche Vorschriften eine Rolle spielen.
Eine individuell abgestimmte Nachlass- und Vermögensnachfolgeplanung kann helfen, spätere rechtliche und steuerliche Überraschungen zu vermeiden und den Übergang des Vermögens auf die nächste Generation klar zu gestalten.
Wer eine Investition in Spanien plant, sollte deshalb nicht erst über Nachlassplanung nachdenken, wenn das Vermögen bereits aufgebaut ist, sondern idealerweise schon vor dem ersten Investment.
Nachlassplanung Spanien – Steuern
Bzgl. der Beurteilung der steuerlichen Belastung eines Immobilienerwerbs in Spanien sollte allerdings berücksichtigt werden, dass die derzeit geltenden Regelungen keine verlässliche Aussage über die steuerliche Situation in fünf oder zehn oder gar 25 Jahren ermöglichen.
Dies gilt insbesondere für die Vermögensteuer, wie auch für die Erbschaftsteuer in Spanien.
Zwar lassen sich die aktuell geltenden Freibeträge, Steuersätze und sonstigen Regelungen für beschränkt Steuerpflichtige konkret berechnen. Diese Regelungen können sich jedoch künftig durch Änderungen der spanischen Gesetzgebung oder durch Entscheidungen der autonomen Regionen jederzeit verändern.
Gerade die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass sich gerade in diesem Bereich die gesetzlichen Rahmenbedingungen mehrfach verändert haben.
Insbesondere steuerpolitische Entscheidungen können dazu führen, dass Freibeträge reduziert, Steuersätze erhöht oder neue Steuern bzw. zusätzliche Belastungen eingeführt werden. Umgekehrt sind auch steuerliche Entlastungen oder günstigere Regelungen möglich.
Daher sollte die heutige steuerliche Belastung zwar in die wirtschaftliche Betrachtung einbezogen werden, sie sollte und kann jedoch nicht als unveränderliche Größe für die gesamte geplante Haltedauer der Immobilie betrachtet werden.
Aus heutiger Sicht lässt sich seriös berechnen, welche Steuerbelastung bei einem Erwerb unter den derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen entsteht. Eine belastbare Aussage darüber, wie hoch die Vermögensteuer oder andere vergleichbare Belastungen in späteren Jahren sein werden, ist dagegen naturgemäß nicht möglich, da dies wesentlich von zukünftigen politischen und gesetzgeberischen Entscheidungen abhängt.
Bei einer langfristigen Investitionsentscheidung sollte daher aus hiesiger Sicht nicht (allein) auf die aktuell geltenden steuerlichen Werte abgestellt werden, sondern auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Investments unter Berücksichtigung eines bestehenden steuerlichen Änderungsrisikos.
Im Zusammenhang mit der Berechnung verschiedener Gestaltungsvarianten für einen Erwerb innerhalb der Familie, gerade bzgl. einer Übertragung von Eltern auf Kinder, sind zahlreiche individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehören neben der möglichen Vereinbarung eines Nießbrauchs insbesondere das Alter und der steuerliche Wohnsitz der Beteiligten, die Belegenheit und Art des Vermögens, regionale steuerliche Besonderheiten, die Höhe und Aufteilung der Beteiligungen sowie bestehende oder neu zu vereinbarende Darlehens- und Finanzierungsverhältnisse zwischen den Familienmitgliedern. Auch Freibeträge, mögliche Steuervergünstigungen, die Vermögenssituation der Erwerber vor dem Erwerb (Vorvermögen), bereits erfolgte Schenkungen und die zukünftige Entwicklung des Vermögens können die steuerliche Belastung beeinflussen.
Solche Berechnungen sind daher regelmäßig aufwändig, da nicht nur die jeweilige Erwerbsteuer zum Zeitpunkt der Übertragung, sondern auch die mittel- und langfristigen steuerlichen Folgen der gewählten Gestaltung betrachtet werden müssen. Zudem können sich die steuerlichen Auswirkungen je nach konkreter Beteiligungs- und Finanzierungsstruktur erheblich unterscheiden. Eine belastbare Vergleichsrechnung setzt deshalb voraus, dass zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die geplante Struktur möglichst vollständig erfasst werden.
Darüber hinaus muss die für Erbschaftsteuer optimale Vermögensaufteilung nicht gleichzeitig für die laufende Vermögensteuer optimal sein. Beispielsweise können Nießbrauchsrechte, unterschiedliche Beteiligungsquoten, Freibeträge oder die Verteilung des Vermögens auf mehrere Familienmitglieder bei der Erbschaftsteuer zu einer Reduzierung führen, während sie bei der Vermögensteuer zu einer anderen oder sogar höheren Belastung führen. Umgekehrt kann eine Struktur, die die laufende Vermögensteuer reduziert, bei einer späteren Übertragung erbschaftsteuerlich weniger günstig sein. Dies wiederum ist ins Verhältnis zu setzen.
Und schließlich kann eine auf die spätere Erbschaftsteuer optimierte Übertragung dann problematisch werden, wenn das begünstigte Kind vor den Eltern verstirbt.
Dann kann sich die ursprünglich geplante Vermögens- und Erbfolge vollständig anders entwickeln. Denn das bereits auf das Kind übertragene Vermögen fällt grundsätzlich in dessen Nachlass und kann, abhängig von der konkreten Gestaltung, anschließend an dessen zwztl. eigene Kinder, den Ehegatten oder andere Erben übergehen. Dadurch können zusätzliche Erbschaftsteuerbelastungen entstehen oder ursprünglich eingeplante Freibeträge und Begünstigungen nicht in der vorgesehenen Weise genutzt werden.
Dies ist ganz besonders relevant bei vorweggenommenen Übertragungen, Nießbrauchsgestaltungen und gestaffelten Vermögensübertragungen. Auch die Frage, wem das Vermögen im Zeitpunkt des Todes tatsächlich gehört und wer wirtschaftlich darüber verfügen kann, kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben. Hinzu kommen mögliche zivilrechtliche Folgen, etwa bei Pflichtteilsrechten oder einer abweichenden Erbfolge.
Daher sollte eine steuerlich optimierte Familienstruktur nicht ausschließlich auf das Szenario „Eltern übertragen heute – Eltern versterben später“ ausgerichtet werden. Sinnvoll kann sein, vielmehr auch alternative Entwicklungen, bspw. auch den Vorversterbensfall eines Kindes, eine Scheidung, Kinder oder Veränderungen der familiären und steuerlichen Verhältnisse, in die Überlegungen einzubeziehen.
Das heißt, eine Gestaltung, die unter einem einzigen angenommenen Lebens- und Todesfall optimal erscheint, muss deshalb nicht zwingend die insgesamt sicherste oder wirtschaftlichste Lösung sein.
©2021 Verfasser Nachlassplanung Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
